ABO Energy Aktie: Zweiter Anlauf

Der Projektentwickler ABO Energy muss seine Anleihegläubiger erneut um Zustimmung bitten, nachdem die erste Abstimmung am zu geringen Quorum gescheitert ist. Eine neue Versammlung mit niedrigeren Hürden soll den Sanierungskurs sichern.

Die Kernpunkte:
  • Erste Abstimmung scheiterte an zu geringer Beteiligung
  • Neue Gläubigerversammlung mit niedrigerem Quorum terminiert
  • Vier zentrale Anleihebedingungen sollen angepasst werden
  • Maßnahme ist Teil umfassender Restrukturierungsbemühungen

Der Projektentwickler ABO Energy muss bei seiner finanziellen Neuaufstellung eine Ehrenrunde drehen. Weil sich bei der ersten schriftlichen Abstimmung zu wenige Gläubiger beteiligten, scheiterte der Versuch, die Anleihebedingungen anzupassen, formal am fehlenden Quorum. Nun ruft das Wiesbadener Unternehmen zu einer Präsenzveranstaltung, um den Weg für die Sanierung endgültig freizumachen.

Hürde Quorum: Neuer Termin steht

Zwar stimmte die Mehrheit der teilnehmenden Gläubiger den Plänen des Managements zu, doch das reicht nicht aus. Wie ABO Energy bekannt gab, lag die Beteiligung bei rund 38 Prozent des ausstehenden Kapitals – notwendig wären 50 Prozent gewesen.

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Um die Handlungsfähigkeit dennoch sicherzustellen, haben das Unternehmen und der zuständige Notar nun eine physische Gläubigerversammlung einberufen. Diese findet am 9. März 2026 in Wiesbaden statt. Der entscheidende Unterschied: Bei diesem zweiten Termin sinkt die Hürde für die Beschlussfähigkeit massiv auf ein Quorum von lediglich 25 Prozent.

Das steht zur Abstimmung

Für ABO Energy sind die Anpassungen der Anleihebedingungen essenziell, um den laufenden Restrukturierungsprozess nicht zu gefährden. Konkret geht es um vier zentrale Punkte:

  • Liquiditätsspielraum: Die sogenannte Negativverpflichtung soll aufgehoben werden. Aktuell blockiert diese Klausel die Aufnahme neuer Kredite oder Garantien, die für den operativen Betrieb notwendig sind.
  • Schutz vor Kündigung: Das Recht der Gläubiger, die Anleihe aufgrund der Aufnahme von Restrukturierungsverhandlungen sofort fällig zu stellen, soll gestrichen werden.
  • Stillhaltefrist: Weitere Kündigungsrechte sollen vorübergehend bis Ende Mai 2026 ausgesetzt werden.
  • Interessenvertretung: Ein gemeinsamer Vertreter soll bestellt werden, um Verhandlungen zu bündeln.

Einordnung: Teil eines größeren Plans

Die Maßnahmen im Anleihebereich sind kein isoliertes Ereignis, sondern Baustein einer umfassenden Sanierung. Bereits im Januar konnte das Unternehmen eine Stillhaltevereinbarung mit Banken und Schuldscheingläubigern erzielen. Ein externes Gutachten soll nun die Basis für einen tragfähigen Restrukturierungsplan bilden.

Ab heute Nachmittag können Anleger die detaillierten Unterlagen auf der Unternehmenswebseite einsehen. Für die Versammlung am 9. März ist eine separate Anmeldung inklusive Sperrvermerk der Depotbank notwendig. Gelingt es dem Management diesmal, die formalen Hürden zu nehmen, wäre ein wichtiger Unsicherheitsfaktor für den Fortbestand des Unternehmens beseitigt.

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