ABO WIND AG Aktie: Erkenntnisse enttäuschen?

ABO Energy hat eine Stillhaltevereinbarung mit seinen Hauptgläubigern erzielt, um angesichts eines erwarteten Jahresverlusts von 170 Millionen Euro ein Sanierungskonzept auszuarbeiten.

Die Kernpunkte:
  • Vereinbarung stoppt Kündigungsrechte der Banken
  • Erwarteter Jahresfehlbetrag von 170 Millionen Euro
  • Sonderabschreibungen und Umsatzverschiebungen als Gründe
  • Sanierungsgutachten als Basis für Neuverhandlungen

ABO Energy (vormals ABO Wind) hat sich in einer finanziell kritischen Phase Zeit verschafft. Das Unternehmen einigte sich mit den wesentlichen Gläubigern auf eine Stillhaltevereinbarung, um die drohenden Konsequenzen der massiven Verlusterwartung abzufedern. Damit wird der Weg frei für die Ausarbeitung eines umfassenden Sanierungskonzepts.

Gläubiger verzichten vorerst auf Rechte

Die am 23. Januar geschlossene Vereinbarung betrifft Konsortialkredite, Schuldscheindarlehen sowie weitere Finanzierungsinstrumente. Der entscheidende Punkt für das Unternehmen: Während der laufenden Verhandlungen über die Restrukturierung verzichten die Banken und Finanzierer darauf, Kündigungsrechte geltend zu machen. Parallel dazu wurde eine Beratungsgesellschaft beauftragt, ein Sanierungsgutachten zu erstellen.

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170 Millionen Euro Verlust erwartet

Notwendig wurde dieser Schritt durch eine drastische Verschlechterung der finanziellen Lage. ABO Energy musste die Prognosen im November 2025 und erneut im Januar 2026 korrigieren. Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet der Konzern mit einem Fehlbetrag von rund 170 Millionen Euro.

Verantwortlich für diese Entwicklung sind laut Unternehmensangaben:
* Sonderabschreibungen auf Projekte.
* Umsatzverschiebungen in spätere Perioden.
* Gesunkene Entwicklermargen aufgrund veränderter Marktbedingungen.

Anleihegläubiger gefordert

Das Management zeigt sich zuversichtlich, die Sanierung erfolgreich umsetzen zu können. Ein wesentlicher Baustein des Plans betrifft jedoch auch die Investoren der Anleihe 2024/2029. Diese sollen ebenfalls der Stillhaltevereinbarung beitreten. Eine entsprechende Abstimmung ohne Versammlung wird zeitnah eingeleitet, um die Gläubigerbasis zu stabilisieren.

Der Fokus richtet sich nun auf die erste Februarhälfte 2026. Sobald der Entwurf des Sanierungsgutachtens vorliegt, werden auf dessen Basis die konkreten Bedingungen für die finanzielle Neuaufstellung und die Rückkehr zur Profitabilität verhandelt.

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