Alphabet Aktie: Auswahlfenster-Zoff?

Google hält die Einbeziehung von KI-Assistenten für nicht von der CMA-Untersuchung gedeckt; die Behörde prüft noch Stellungnahmen.

Die Kernpunkte:
  • Google beanstandet CMA-Vorgehen als rechtswidrig
  • CMA prüft Einwände vor endgültigem Beschluss
  • Anzeigen in Googles KI-Suche im Test
  • Suchumsatzwachstum von 14,7 Prozent erwartet

Google wehrt sich gegen britische Pläne für eine verpflichtende Auswahl konkurrierender KI-Dienste. Wie der „Telegraph“ berichtet, warf das Unternehmen der Wettbewerbsbehörde CMA gestern rechtswidriges Vorgehen vor. Für Alphabet geht es damit um die Frage, wie Nutzer künftig zu Suchmaschinen und KI-Assistenten gelangen. Eine endgültige Entscheidung der Behörde steht noch aus.

Google bestreitet Reichweite der Untersuchung

Der Vorschlag sieht ein Auswahlfenster vor, das Nutzern konkurrierende Suchmaschinen und KI-Assistenten anbietet. Dabei könnten Dienste wie ChatGPT und Claude anstelle von Gemini zur Wahl stehen. Google wendet sich insbesondere gegen die Einbeziehung von KI-Assistenten: Diese seien nicht Gegenstand der ursprünglichen Marktuntersuchung gewesen.

Damit richtet sich der Einwand nicht nur gegen die praktische Ausgestaltung des Auswahlfensters. Google stellt auch infrage, ob die ursprüngliche Untersuchung die geplanten Vorgaben überhaupt abdeckt. Die CMA prüft derzeit die eingegangenen Stellungnahmen vor ihrer endgültigen Entscheidung. Aus dem Vorschlag ist somit noch keine verbindliche Verpflichtung geworden.

Google argumentiert außerdem, erfolgreiche KI-Dienste könnten Wettbewerber verdrängen. Zugleich verweist das Unternehmen auf mögliche Nachteile für Nachrichtenverlage: KI-Antworten könnten dazu führen, dass Nutzer deren Internetangebote seltener besuchen. Der Streit berührt damit sowohl den Zugang zu KI-Angeboten als auch deren Folgen für andere Marktteilnehmer.

KI-Suche wird zugleich zum Werbekanal

Parallel erprobt Google neue Werbemöglichkeiten in der KI-Suche. Das Unternehmen testet Anzeigen in AI Mode für Nutzer mit aktivierter Personal Intelligence. Die seit dem 16. Oktober geltende Datenschutzrichtlinie erlaubt zudem, Informationen aus verbundenen Diensten für personalisierte Anzeigen heranzuziehen.

Laut „Search Engine Journal“ können dabei aus Gmail, Fotos oder Drive abgeleitete Informationen eine Rolle spielen. Google betont, dass Werbetreibende keinen Zugriff auf Posteingänge oder Fotos erhalten. Sensible Kategorien bleiben ausgeschlossen. Nutzer können die Personalisierung deaktivieren oder verbundene Apps trennen.

Diese Tests zeigen, dass Google neben dem Wettbewerb um KI-Nutzer auch die Werbevermarktung weiterentwickelt. Der britische Vorschlag betrifft dagegen die vorgelagerte Auswahl der Dienste.

Suchgeschäft liefert den finanziellen Maßstab

Für Anleger erhält der Streit zusätzliches Gewicht durch die heute nach Börsenschluss anstehenden Ergebnisse zum dritten Quartal 2026. Reuters zufolge wird ein Wachstum des Google-Suchumsatzes von 14,7% erwartet, nach 16,8% im vorherigen Quartal.

Die Zahlen werden den finanziellen Zustand des Suchgeschäfts sichtbar machen. Die britische Entscheidung betrifft dagegen dessen künftige Wettbewerbsbedingungen. Beides ist auseinanderzuhalten: Schwächere Wachstumsraten wären noch kein Beleg für Folgen einer Auswahlpflicht, über die die CMA erst entscheiden muss.

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