Amazon Aktie: Klage droht zu scheitern
Das Bayerische Oberste Landesgericht zweifelt an der Argumentation der Kläger gegen Amazons Werbepraxis bei Prime Video. Ein Urteil steht im Juli an.

- Gericht äußert Zweifel an Klage
- Urteil für Juli erwartet
- AWS-Chef verkauft Aktienanteile
- Analysten bleiben bei Kaufempfehlung
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage gegen Amazons Prime-Video-Werbepraxis ins Wanken gebracht — und liefert dem Unternehmen damit unerwartete Rückendeckung. Rund 220.000 Kläger hatten gehofft, Schadenersatz zu erstreiten. Die Erfolgsaussichten sind nun deutlich getrübt.
Gericht zweifelt an Kläger-Argumentation
Der Kern des Verfahrens: Seit Anfang 2024 zeigt Amazon auf Prime Video Werbung, außer Kunden zahlen 2,99 Euro monatlich zusätzlich für den werbefreien Zugang. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine unzulässige nachträgliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Das Gericht äußerte aber erhebliche Zweifel, ob Amazon überhaupt jemals vertraglich Werbefreiheit zugesichert hatte. Die entsprechenden Klauseln seien nicht so eindeutig, wie die Kläger es darstellen.
Ein Urteil soll am 17. Juli fallen. Sollte das Gericht dabei bleiben, hat die Verbraucherzentrale bereits den Gang zum Bundesgerichtshof angekündigt — das Verfahren zieht sich also weiter.
Parallel läuft ein erstes, separates Unterlassungsverfahren: Das Landgericht München I hatte Amazons Zusatzgebühr im Dezember 2025 für rechtswidrig erklärt, dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
AWS-Chef verkauft, Analysten bleiben optimistisch
Abseits der Gerichtsverhandlung fiel auf, dass Matthew Garman, CEO von Amazon Web Services, Mitte Mai rund 11.500 Aktien für gut 3 Millionen Dollar veräußert hat. Der Verkauf lief über einen vorab festgelegten Handelsplan — ein routinemäßiger Vorgang, kein spontanes Signal. Zeitgleich erhielt Garman 13.500 Aktien aus einem RSU-Programm, sein direkter Bestand sank netto kaum.
TD Cowen bestätigte in diesem Umfeld sein Kaufvotum mit einem Kursziel von 350 Dollar. Anlass war der Start von Amazons 30-Minuten-Lieferdienst „Amazon Now“ für Lebensmittel in mehreren US-Großstädten.
Die Aktie verlor am Dienstag rund 2 Prozent auf etwa 259 Dollar. Ob das Münchner Urteil im Juli den Kurs bewegt, hängt davon ab, wie das Gericht die Vertragsklauseln letztlich bewertet — und ob eine Niederlage in erster Instanz tatsächlich die Tür zum BGH öffnet.
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