AST SpaceMobile Aktie: Greenbergs Bewertungs-Warnung!

Greenberg verweist auf hohe Umsatzmultiplikatoren, während Frequenzgenehmigungen ausstehen und eine Anlegerklage Finanzierungsrisiken thematisiert.

Die Kernpunkte:
  • Unternehmenswert beim 140-Fachen des Umsatzes
  • Zwölfmonatiger EBITDA-Verlust von rund 532 Millionen Dollar
  • Zusätzliche Frequenznutzung noch nicht genehmigt
  • Sammelklage erhebt Vorwürfe zu Finanzierungsrisiken

Herb Greenberg stellte gestern die hohe Bewertung von AST SpaceMobile infrage: Der Unternehmenswert entspreche dem 140-Fachen des Umsatzes der vergangenen zwölf Monate. Seine Kritik trifft den entscheidenden Punkt für Anleger: Selbst deutlich steigende Erlöse würden das Bewertungsniveau nicht automatisch günstig erscheinen lassen. Gleichzeitig stehen wichtige Genehmigungen für den geplanten Netzausbau noch aus.

Hohe Erwartungen an die Ertragskraft

Greenberg bezifferte den EBITDA-Verlust der vergangenen zwölf Monate auf rund 532 Mio. Dollar. Damit steht der hohen Umsatzbewertung bislang keine positive operative Ertragsbasis auf dieser Kennzahlenebene gegenüber.

Für die Bewertung zählt deshalb nicht allein der technische Fortschritt. Entscheidend ist auch, wie schnell AST SpaceMobile daraus ein Geschäft mit ausreichenden Erlösen und Gewinnen entwickeln kann. Die von Greenberg angeführten Zukunftsschätzungen verdeutlichen die hohen Erwartungen.

Für 2028 legte er einen erwarteten Umsatz von 1 Mrd. Dollar und ein erwartetes bereinigtes EBITDA von 50 Mio. Dollar zugrunde. Diese Werte sind Prognosen und keine bereits erreichten Geschäftszahlen.

Auch unter diesen Annahmen bleibt seine Bewertungskritik bestehen. Ein erfolgreicher Ausbau allein würde demnach noch nicht bedeuten, dass die Aktie gemessen an der erwarteten Ertragskraft niedrig bewertet wäre.

Auf Basis dieser Schätzungen errechnete Greenberg einen Unternehmenswert vom 16-Fachen des Umsatzes und vom 324-Fachen des bereinigten EBITDA. Anleger müssen somit zwischen der Aussicht auf Wachstum und dem dafür bereits angesetzten Preis unterscheiden.

Frequenzantrag ist noch keine Genehmigung

Der Ausbau hängt zugleich von regulatorischen Entscheidungen ab. Medienberichten zufolge beantragte AST SpaceMobile zusätzliche Q/V- und E-Band-Verbindungen zu kompatiblen Terminals für sein geplantes Netz aus 248 Satelliten.

Die erforderliche Genehmigung und die Koordination möglicher Funkstörungen stehen noch aus. Der Antrag erweitert damit die Ausbaupläne, ist aber nicht mit einer bereits gesicherten Nutzungserlaubnis gleichzusetzen. Für die Bewertung ist dieser Unterschied wesentlich: Geplante Kapazität und tatsächlich nutzbare Infrastruktur sind nicht dasselbe.

Anlegerklage rückt Finanzierung in den Blick

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält die Finanzierungsseite durch eine Wertpapier-Sammelklage. Die Kanzleien Pomerantz und Levi & Korsinsky informierten gestern über das Verfahren gegen AST SpaceMobile.

Die Klage wirft dem Unternehmen unter anderem irreführende Aussagen zu Kapitalbedarf, Liquidität sowie möglichen Verschuldungs- und Verwässerungsrisiken vor. Auch die Darstellung der Wettbewerbsposition und der Nutzerakzeptanz in den USA und Japan wird angegriffen. Es handelt sich um Vorwürfe, nicht um gerichtlich festgestellte Tatsachen.

Die Frist für Anträge auf Ernennung zum Hauptkläger endet am 13. November. Für Anleger bleibt die wirtschaftliche Kernfrage davon getrennt: AST SpaceMobile muss die hohen Wachstumserwartungen nicht nur technisch, sondern auch finanziell einlösen. Genau daran setzt Greenbergs Bewertungskritik an.

Anzeige

Stand heute, 26. Oktober: AST SpaceMobile – Kaufen, halten oder verkaufen?

Wer in AST SpaceMobile investiert ist oder einen Einstieg prüft, sollte die Lage jetzt neu bewerten. Die Gratis-Analyse vom 26. Oktober gibt die klare Antwort – und zeigt, warum Abwarten gerade jetzt riskanter sein kann, als es wirkt.

AST SpaceMobile: Gratis-Analyse (PDF) öffnen …

Diskussion zu AST SpaceMobile