Bayer Aktie: Die Photorezeptor-Wette!

FDA und EMA gewähren Lemiretprocel Orphan-Drug-Status; in Missouri startete ein weiteres Verfahren gegen Monsanto wegen Roundup.

Die Kernpunkte:
  • FDA und EMA verleihen Lemiretprocel Sonderstatus
  • Zelltherapie wird in Phase 1/2a geprüft
  • Missouri-Verfahren gegen Monsanto hat begonnen
  • Bayer sieht sich rund 65.000 Klagen gegenüber

Am heutigen Mittwoch stehen beim Leverkusener DAX-Konzern Bayer zwei gegensätzliche Entwicklungen im Fokus. Während die Pharma-Sparte über regulatorische Fortschritte bei einer neuartigen Zelltherapie berichtet, holt das Unternehmen auf dem US-Markt einmal mehr die juristische Vergangenheit der Tochtergesellschaft Monsanto ein.

Behördliche Unterstützung für experimentelle Zelltherapie

Auf der Forschungsseite verzeichnete Bayer zusammen mit der Tochtergesellschaft BlueRock Therapeutics einen regulatorischen Zwischenerfolg. Die experimentelle iPSC-Zelltherapie Lemiretprocel, intern auch als OpCT-001 geführt, erhielt sowohl von der US-Gesundheitsbehörde FDA als auch von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA den Status als Arzneimittel für seltene Leiden.

Der von der FDA erteilte Orphan-Drug-Status erstreckt sich auf Retinitis pigmentosa sowie die Zapfen-Stäbchen-Dystrophie. Die europäische EMA fasste den Rahmen für vererbbare Netzhauterkrankungen, sogenannte IRDs, mit stäbchen- oder zapfendominanten Phänotypen.

Der Wirkstoffkandidat befindet sich derzeit in der klinischen Phase-1/2a-Studie CLARICO, in der Sicherheit und Wirksamkeit bei primären Photorezeptorerkrankungen untersucht werden. Eine reguläre Marktzulassung liegt für Lemiretprocel bislang nicht vor.

Neuer Prozesstermin zu Glyphosat in Missouri

Gleichzeitig bleibt das US-Geschäft von Rechtsrisiken geprägt. Im US-Bundesstaat Missouri begann heute ein neues Gerichtsverfahren gegen Monsanto. Drei Krebspatientinnen werfen dem Konzern vor, das glyphosathaltige Herbizid Roundup vor dem Verkauf nicht ausreichend auf Risiken getestet zu haben. Eine der Klägerinnen verstarb vor dem Verhandlungsauftakt.

Juristisch wählt die Klagepartei einen veränderten Ansatz: Sie stützt sich auf den Vorwurf einer fehlerhaften Konzeption und mangelnden Sicherheit des Produkts. Damit zielt das Verfahren an früheren Grundsatzentscheidungen des US Supreme Court vorbei, welche Klagen wegen unzureichender Krebswarnhinweise erschwert hatten.

Bayer weist die Anschuldigungen zurück und beruft sich auf vorliegende behördliche Sicherheitsprüfungen, unter anderem durch die US-Umweltbehörde EPA. Die aktuellen Klägerinnen sind zudem nicht Teil des vom Konzern angestrebten Milliardenvergleichs.

Rechtsrisiken begleiten die Kursentwicklung

Die juristische Auseinandersetzung um Roundup belastet den Konzern seit der Übernahme von Monsanto im Jahr 2018. Aktuell sieht sich Bayer in den USA mit rund 65.000 offenen Klagen konfrontiert. Jeder neue Gerichtstermin wird an den Märkten aufmerksam verfolgt, da er Rückschlüsse auf die Tragfähigkeit geplanter Einigungen zulässt.

An der Börse notiert die Aktie heute mit 48,91 Euro und gibt damit leicht um 0,3 Prozent nach. Trotz der anhaltenden Belastungen durch US-Rechtsstreitigkeiten verzeichnet das Papier seit Jahresbeginn ein Plus von 32 Prozent. Bis zu einer abschließenden juristischen Bereinigung der Altlasten dürften Prozessnachrichten jedoch weiterhin ein prägender Faktor für die Bewertung bleiben.

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