Bayer Aktie: Kerendia-Chance oder Roundup-Last?

Ein US-Gericht ließ einen Fahrlässigkeitsanspruch teilweise bestehen; zugleich prüft die FDA Kerendia und Bayer plant einen neuen Pharmastandort.

Die Kernpunkte:
  • Missouri-Verfahren zu Roundup läuft weiter
  • Richter schließt Warnungsanspruch teilweise aus
  • FDA prüft Kerendia für weitere Patientengruppe
  • Bayer kündigte Investition von 2,2 Milliarden US-Dollar an

Die Rechtsrisiken rund um Roundup bleiben für Bayer ein Gegengewicht zu den Fortschritten im Pharmageschäft. Am Freitag sagte eine Klägerin in einem Verfahren in Missouri aus, das Herbizid sei bei längerer Gartenarbeit auf ihre Haut gelangt. Medienberichten zufolge betrifft der Prozess Ansprüche gegen die Bayer-Tochter Monsanto. Die Aussage ist Teil des laufenden Verfahrens und keine gerichtliche Feststellung zur Haftung.

Für Anleger steht damit nicht allein die Entwicklung neuer Medikamente im Vordergrund. Auch der Fortgang einzelner Klagen verdient Aufmerksamkeit. Dabei müssen Aussagen von Prozessbeteiligten und gerichtliche Entscheidungen klar voneinander getrennt werden: Sie haben für die Einschätzung der rechtlichen Risiken unterschiedliche Bedeutung.

Gericht unterscheidet zwischen einzelnen Ansprüchen

Eine weitere Meldung verdeutlicht diese Unterscheidung. Am 7. Oktober ließ ein US-Bundesrichter eine Klage gegen Monsanto teilweise weiterlaufen. Medienberichten zufolge sei der Anspruch wegen unterlassener Warnung ausgeschlossen. Ein Fahrlässigkeitsanspruch sei dagegen nicht vollständig präkludiert.

Die Entscheidung bedeutet damit weder eine vollständige Abweisung der Klage noch einen Erfolg sämtlicher Ansprüche. Ihr Gewicht liegt in der unterschiedlichen Behandlung der einzelnen rechtlichen Vorwürfe. Aus dem Fortbestand eines Anspruchs folgt noch keine Feststellung einer Haftung.

Für Bayer ergibt sich daraus eine differenzierte Risikolage. Ein ausgeschlossener Anspruch begrenzt das betreffende Verfahren an einer Stelle. Der nicht vollständig ausgeschlossene Fahrlässigkeitsanspruch lässt einen anderen Teil jedoch weiterlaufen. Diese Abgrenzung ist aussagekräftiger als eine pauschale Einordnung der Entscheidung als Sieg oder Niederlage.

Pharmaprojekte setzen einen anderen Zeithorizont

Dem stehen Fortschritte im Pharmageschäft gegenüber. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat Bayers ergänzenden Zulassungsantrag für Kerendia mit dem Wirkstoff Finerenon zur Prüfung angenommen. Er betrifft Erwachsene mit chronischer Nierenerkrankung ohne Diabetes und stützt sich auf die Phase-III-Studie FIND-CKD. Die Annahme zur Prüfung ist noch keine Zulassung für diese Patientengruppe.

Vor rund zwei Wochen kündigte Bayer außerdem eine Investition von 2,2 Milliarden US-Dollar in einen neuen Pharmastandort in New Albany, Ohio, an. Das erste Modul soll 2031 in Betrieb gehen, das zweite 2034.

Das Vorhaben ist damit langfristig angelegt. Geplant sind rund 600 dauerhafte Arbeitsplätze sowie etwa 1.500 Bauarbeitsplätze. Die Ankündigung beschreibt einen künftigen Ausbau und keine bereits abgeschlossene Erweiterung.

Den nächsten Termin für die finanzielle Einordnung liefert Bayer am 3. November mit den Ergebnissen für das dritte Quartal 2026. Bis dahin stehen die einzelnen Entwicklungen für unterschiedliche Bewertungsfragen: Die Roundup-Verfahren betreffen rechtliche Risiken, während der Zulassungsantrag und die Standortpläne die Perspektiven des Pharmageschäfts berühren. Fortschritte auf der einen Seite erledigen die offenen Ansprüche auf der anderen nicht.

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