Bayer Aktie: Monsanto-Börsengang nach BASF-Vorbild

Analysten sehen nach Glyphosat-Erfolgen neue Perspektiven für eine Aufspaltung des Bayer-Konzerns. Ein IPO des Agrarbereichs wird diskutiert.

Die Kernpunkte:
  • Kursziel von Berenberg deutlich angehoben
  • Teil-Börsengang für Agrarsparte im Gespräch
  • Rechtliche Erfolge verringern Unsicherheit
  • Aktie mit starkem Jahresplus trotz Überhitzung

Zwei Gerichtsurteile in wenigen Tagen, ein deutlich höheres Kursziel und plötzlich die Debatte um eine Konzernaufspaltung: Bei Bayer überschlagen sich die Ereignisse. Die Privatbank Berenberg bringt jetzt sogar einen Teilbörsengang des Agrarchemiegeschäfts ins Spiel.

Berenberg sieht neue Optionen

Berenberg-Analyst Sebastian Bray hebt sein Kursziel für Bayer von 40,50 auf 55 Euro an. Die Einstufung bleibt bei „Hold“. Grund für den Sprung sind zwei juristische Erfolge im Glyphosat-Komplex: ein Sieg im sogenannten Durnell-Fall und die Rückverweisung einer Anhörung im Vergleichsverfahren in Missouri.

Bray hält beide Entwicklungen für einen möglichen Wendepunkt. Sie könnten eine Aufspaltung des Leverkusener Konzerns erleichtern, schreibt er. Konkret bringt er einen teilweisen Börsengang des „neuen Monsanto“-Geschäfts ins Spiel. Als Vorbild nennt er die Pläne von BASF für 2027.

Die Aktie reagierte am Dienstag verhalten positiv und gewann rund 0,7 Prozent. Der Kurs schloss bei 50,60 Euro.

BASF liefert die Blaupause

Der Ludwigshafener Konkurrent hat bereits einen konkreten Fahrplan vorgelegt. BASF will sein Agricultural-Solutions-Geschäft 2027 an die Frankfurter Börse bringen. Geplant ist ein Minderheitsanteil, die Mittelfristziele bis 2028 bleiben davon unberührt.

Sollte Bayer diesem Modell folgen, gewänne das Agrarchemiegeschäft mehr unternehmerische Eigenständigkeit. Historisch firmiert der Bereich unter dem Namen Monsanto. Eine Verselbstständigung könnte zudem den sogenannten Konglomeratsabschlag verringern, den viele Analysten der Mischstruktur aus Pharma, Consumer Health und Agrarchemie zuschreiben.

Rechtliche Entlastung als Voraussetzung

Die Debatte kommt nicht zufällig gerade jetzt auf. Der US Supreme Court entschied vergangene Woche im Durnell-Fall zugunsten von Bayer. Das Urteil schränkt zahlreiche Klagen wegen angeblich fehlender Krebswarnungen auf Roundup-Verpackungen ein.

Parallel dazu verwies ein Gericht in Missouri eine strittige Anhörung zur Genehmigung des milliardenschweren Roundup-Vergleichs zurück an die zuständige Instanz. Beide Entwicklungen zusammen reduzieren laut Berenberg die rechtliche Unsicherheit spürbar. Erst dadurch werden strukturelle Optionen wie eine Aufspaltung überhaupt wieder ernsthaft diskutierbar.

Charttechnisch überhitzt

Die Kursdynamik bleibt trotz der positiven Analystenstimmen bemerkenswert. Auf Monatssicht steht ein Plus von über 42 Prozent zu Buche, seit Jahresbeginn hat sich der Kurs um mehr als 33 Prozent verteuert. Auf Zwölfmonatssicht summiert sich der Anstieg sogar auf fast 87 Prozent.

Vom 52-Wochen-Hoch bei 53,86 Euro, markiert am 3. Juli, trennen die Aktie aktuell rund 6 Prozent. Der RSI auf 14-Tage-Basis notiert bei 73,5 Punkten und signalisiert damit eine überkaufte Marktlage. Die annualisierte 30-Tage-Volatilität liegt bei über 64 Prozent — ein Hinweis auf anhaltend große Kursschwankungen.

Zwei Termine entscheiden über das Tempo

Ob aus der Spekulation konkrete Pläne werden, hängt von weiteren juristischen Schritten ab. Am 19. August steht die Gerichtsanhörung zur endgültigen Genehmigung des Roundup-Vergleichs in Missouri an. Kurz danach folgen die Quartalszahlen, mit denen das Management zeigen muss, wie sich die Bilanz nach den hohen Rechtskosten der vergangenen Jahre entwickelt hat.

Erst wenn sich die Rechtslage weiter festigt, dürfte Bayer nach Einschätzung von Marktbeobachtern öffentlich über eine Neuordnung der Konzernstruktur nachdenken.

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