BayWa Aktie: Ordnungsgeld-Klage?

BayWa plant die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts am 22. Dezember; zudem sind Stimmrechtszurechnung und Ordnungsgeldklage Thema.

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Die Kernpunkte:
  • Jahresfinanzbericht für Dezember angekündigt
  • Rund 31,83 Prozent der Stimmrechte zugerechnet
  • BayWa klagt gegen verhängtes Ordnungsgeld
  • Baumarktkette gehört nicht zum BayWa-Konzern

BayWa hat die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts für den 22. Dezember 2026 angekündigt. Daneben stehen bei der börsennotierten Gesellschaft eine Stimmrechtszurechnung und ein angefochtener Sanktionsbeschluss im Blick. Die Aktie stieg am Freitag um 2,4 % auf 2,31 €.

Stimmrechte und angefochtenes Ordnungsgeld

Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG meldete vor gut drei Wochen einen ihr zugerechneten BayWa-Stimmrechtsanteil von rund 31,83 %. Das entspricht rund 31,9 Millionen Stimmrechten.

Nach der Pflichtmitteilung beruhte die Zurechnung auf einer konzerninternen Umstrukturierung. Es handelte sich nicht um einen Erwerb, für den eigene oder geliehene Mittel eingesetzt wurden. Damit beschreibt die Mitteilung eine veränderte Zurechnung innerhalb des Konzerns und keinen mit eingesetzten Mitteln finanzierten Zukauf.

BayWa erhob vor über einem Monat Klage gegen einen Beschluss des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse. Dieser hatte wegen eines Verstoßes im Zusammenhang mit dem Jahresfinanzbericht 2024 ein Ordnungsgeld verhängt. Der angefochtene Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Baumarktkette ist kein BayWa-Konzernunternehmen

Bei der Einordnung von Nachrichten unter dem Namen BayWa ist die gesellschaftsrechtliche Trennung zur Baumarktkette wichtig: Die BayWa Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG ist keine Tochter der börsennotierten BayWa AG.

Die BayWa AG verkaufte ihr Baumarktgeschäft 2011/12 an den Eigentümer der Hellweg-Gruppe, die Semer Beteiligungsgesellschaft. Der Betriebsübergang erfolgte im Januar 2012. Käufer war damit die Hellweg-Seite, Verkäufer die BayWa AG. Seitdem führt die Baumarktkette den Namen BayWa auf Lizenzbasis.

Die Hellweg-Gruppe ist ein eigenständiges Familienunternehmen im Eigentum der Familie Semer und gehört nicht zur BayWa AG. Insolvenz, Filialverkäufe und Zentralen-Schließungen der Baumarktkette sind deshalb keine Konzernmaßnahmen der börsennotierten Gesellschaft.

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