Diginex Aktie: 600 Millionen Aktien für Resulticks-Deal

Aktionäre billigten das Aktienpaket, doch Gläubigerfreigaben, weitere Zustimmungen und die Nasdaq-Zulassung stehen noch aus.

Die Kernpunkte:
  • Resulticks-Finanzierungen nicht unabhängig geprüft
  • Rund 52,8 Millionen US-Dollar Kapital ausstehend
  • 600 Millionen Aktien als Gegenleistung genehmigt
  • Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 gebilligt

Bei Diginex geht es vor dem Abschluss der geplanten Resulticks-Übernahme nicht allein um die Zustimmung der Aktionäre. Entscheidend sind auch die Finanzierung des Übernahmeziels und die Bedingungen für den Vollzug.

Die gestern veröffentlichte Unternehmensmitteilung bestätigt: Trotz genehmigter Beschlüsse stehen die Nasdaq-Zulassung sowie erforderliche regulatorische und Drittzustimmungen noch aus. Damit ist die Transaktion noch nicht abgeschlossen.

Finanzierung des Übernahmeziels als Prüfpunkt

Diginex veröffentlichte am 7. Oktober zusätzliche Angaben zu bestehenden Finanzierungen von Resulticks. Dabei erklärte das Unternehmen ausdrücklich, die von Resulticks bereitgestellten Informationen nicht unabhängig überprüft zu haben. Für Anleger ist dieser Vorbehalt wesentlich: Die offengelegten Kreditbeträge sind damit nicht als unabhängig geprüfte Angaben von Diginex zu verstehen.

Unter einer Ascertis-Fazilität mit einem Gesamtvolumen von US$40,0 Millionen hatte Resulticks Global Companies Pte. Ltd. rund US$31,8 Millionen ausstehendes Kapital. Bei zwei Tochtergesellschaften bestanden unter Anicut-Fazilitäten weitere rund US$21,0 Millionen an ausstehendem Kapital.

Diese Finanzierungen gehören zum wirtschaftlichen Rahmen der geplanten Übernahme. Die zusätzlichen Angaben nennen Gläubigerzustimmungen ausdrücklich als eine Voraussetzung für den Abschluss. Die Aktionärszustimmung ersetzt diese Zustimmungen nicht. Für die Beurteilung der Transaktion müssen Anleger deshalb zwischen dem gesellschaftsrechtlich genehmigten Erwerb und den weiterhin zu erfüllenden Vollzugsbedingungen unterscheiden.

Aktienausgabe und Zusammenlegung zusammen betrachten

Das genehmigte Paket umfasst die Ausgabe von 600.000.000 Diginex-Stammaktien an die Verkäufer sowie eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1. Zusätzlich billigten die Aktionäre eine Erhöhung des genehmigten Aktienkapitals.

Dabei handelt es sich um unterschiedliche Maßnahmen. Die Aktienausgabe ist als Gegenleistung für den Erwerb vorgesehen. Die Zusammenlegung betrifft dagegen die Stückelung der Aktien. Das Form 6-K vom Freitag dokumentiert ausdrücklich, dass die Ausgabe an die Verkäufer den vereinbarten Anpassungen im Zusammenhang mit der Aktienzusammenlegung unterliegt.

Die genannte Aktienzahl sollte deshalb nicht losgelöst von dieser Anpassungsklausel betrachtet werden. Ebenso ist zwischen der Genehmigung der Maßnahmen und ihrer Durchführung zu unterscheiden.

Für Diginex ergibt sich damit ein klarer Prüfrahmen: Das beschlossene Aktienpaket beschreibt die geplante Gegenleistung, die Finanzierungsangaben beleuchten Verpflichtungen bei Resulticks. Ob die Übernahme vollzogen werden kann, hängt weiterhin von den genannten Zustimmungen und der Nasdaq-Zulassung des Erstantrags der kombinierten Gesellschaft ab. Erst der Vollzug würde aus der genehmigten Transaktion einen abgeschlossenen Erwerb machen.

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