DWS Aktie: Anleger-Falle?
Nicht bediente Rückgabeanteile verfallen; Anleger müssen erneut kündigen, während DWS Liquidität durch Immobilienverkäufe schaffen will.

- Zunächst werden zehn Prozent ausgezahlt
- Übrige Rückgabeanteile verfallen zunächst
- Erneute Kündigung mit zwölf Monaten Wartezeit
- DWS plant Verkäufe zur Liquiditätsbeschaffung
DWS beschränkt die Rückgabe beim offenen Immobilienfonds Grundbesitz Europa und zwingt betroffene Anleger damit zu einer erneuten Kündigung. Wie gestern angekündigt, werden ab dem 28. Oktober fällige Rücknahmeaufträge zunächst nur zu 10% ausgeführt. Für DWS steht damit die Beschaffung von Liquidität durch geordnete Immobilienverkäufe im Mittelpunkt.
Die Maßnahme ist keine vollständige Aussetzung der Rücknahmen. Für Anleger liegt die entscheidende Einschränkung jedoch darin, dass nicht ausgeführte Auftragsteile verfallen. Sie bleiben also nicht automatisch für eine spätere Auszahlung vorgemerkt.
Nicht ausgeführte Aufträge verfallen
Heute fällige Rückgaben werden noch vollständig bedient. Bei den anschließend betroffenen Aufträgen verfallen dagegen die übrigen 90%. Die entsprechenden Fondsanteile bleiben im Depot. Wer sie weiterhin zurückgeben möchte, muss erneut kündigen und die zwölfmonatige Frist abwarten.
Damit betrifft die Beschränkung auch Anleger, die ihren Ausstieg bereits fristgerecht angemeldet hatten. Die neue Kündigung bedeutet für sie einen weiteren Vorlauf. Der Verfall des Rücknahmeauftrags ist dabei nicht mit einem Verlust der zugehörigen Fondsanteile gleichzusetzen.
Die Rücknahmebeschränkung darf höchstens zwölf Monate gelten. DWS kann die Auszahlungsquote abhängig von der Liquiditätslage verändern oder die Maßnahme vorzeitig aufheben. Nach Angaben der Börsen-Zeitung verzichtet DWS auf eine Rücknahmegebühr.
Immobilienverkäufe sollen Spielraum schaffen
DWS will mit der Begrenzung Zeit für geordnete Immobilienverkäufe gewinnen. Die Erlöse sollen die Liquidität erhöhen und zur Rückzahlung von Krediten beitragen. Ziel ist anschließend eine höhere Auszahlungsquote. Sollte die Liquidität nicht ausreichen, könnte DWS die Rücknahmen auch vollständig aussetzen.
Wie groß der bisherige Finanzierungsbedarf war, verdeutlichen die Verkäufe der vergangenen Jahre. Laut Börsen-Zeitung zahlten die drei Grundbesitz-Fonds seit 2022 rund 6 Mrd. Euro an Anleger aus. Zugleich verkauften sie Immobilien für 4,5 Mrd. Euro.
Die neue Begrenzung setzt somit auf zwei Seiten an: Sie reduziert zunächst die Auszahlungen und verschafft zugleich mehr Zeit für weitere Verkäufe. Eine rasche Rückkehr zur vollständigen Bedienung der Aufträge ist damit nicht zugesagt.
Für Aktionäre zählt die Liquiditätsentwicklung
Die DWS-Aktie gewann gestern 3,1%. Der Tagesanstieg ist allerdings kein Beleg dafür, dass die Liquiditätsprobleme des Fonds gelöst wären. Entscheidend für die weitere Einordnung sind die geplanten Verkäufe und die Entwicklung der Rücknahmequote.
Die Beschränkung soll laut DWS weder den Anteilwert noch die vertraglichen Ausschüttungen beeinflussen. Diese Zielsetzung ist von der Verfügbarkeit des angelegten Geldes zu unterscheiden. Für Fondsanleger beginnt bei einer erneuten Rückgabeerklärung eine neue Wartefrist; für DWS bleibt die Beschaffung ausreichender Liquidität die zentrale Aufgabe.
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