Electro Optic Systems Holdings Aktie: Abwärtstrend gestoppt?

Die Aktie des australischen Rüstungsspezialisten verliert trotz Ministerbesuch, da eine erwartete Anzahlung von 18 Millionen US-Dollar aus Südkorea weiterhin aussteht und die Börsenaufsicht bereits kritisch war.

Die Kernpunkte:
  • Kursverlust trotz Besuch des deutschen Verteidigungsministers
  • Fehlende Anzahlung für 80-Millionen-Dollar-Laserauftrag
  • Kritik der Börsenaufsicht an Kommunikation des Deals
  • Neue Transparenzrichtlinien nach externer Prüfung

Hoher Besuch aus Deutschland sollte beim australischen Rüstungsspezialisten eigentlich für gute Stimmung sorgen. Der Bundesverteidigungsminister inspizierte am Freitag persönlich die Laser- und Drohnenabwehrsysteme von Electro Optic Systems in Canberra. An der Börse reagierten Anleger allerdings mit Verkäufen, denn im Hintergrund sorgt eine ausstehende Millionen-Zahlung aus Südkorea für wachsende Nervosität.

Fokus auf Südkorea

Während das Management der deutschen Delegation eine beschleunigte lokale Produktion in Aussicht stellte, rutschte der Kurs am Freitag um 7,37 Prozent auf 5,15 Euro ab. Damit summiert sich das Minus seit Jahresbeginn auf über 11 Prozent. Verantwortlich für diesen Druck ist weniger das operative Geschäft in Europa, sondern ein ungelöstes Problem im asiatischen Raum.

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Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht ein lukrativer Vertrag mit dem südkoreanischen Partner Goldrone über das Apollo-Lasersystem. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 80 Millionen US-Dollar. Für Ende März hatte das Unternehmen den Eingang einer ersten Anzahlung in Höhe von 18 Millionen US-Dollar sowie die formelle Vertragsunterzeichnung in Aussicht gestellt. Eine offizielle Bestätigung über den Zahlungseingang lässt bislang auf sich warten, was Marktbeobachter zunehmend vorsichtig stimmt.

Transparenz im Visier der Aufsicht

Die Verzögerung wiegt umso schwerer, da die Kommunikation rund um diesen Deal bereits zuvor ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten war. Die australische Börsenaufsicht ASX hatte die ursprüngliche Ankündigung aus dem Dezember kritisiert, da wesentliche Details wie der Name des Vertragspartners und die Bedingungen für Akkreditive fehlten.

Als Reaktion darauf musste das Unternehmen eine externe Anwaltskanzlei einschalten und seine Richtlinien zur kontinuierlichen Informationspflicht überarbeiten. Die neuen Transparenzrichtlinien sind nun in Kraft. In den verbleibenden Tagen bis Ende März muss das Management nun belegen, dass der südkoreanische Millionenauftrag tatsächlich wie geplant formalisiert wird und die angekündigte Anzahlung eingeht.

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