GoPro Aktie: Kreditgeber gewähren Gnade!

Die Kreditgeber verzichten auf Folgen bestimmter Vertragsverstöße; GoPro plant weiterhin Korrekturen mehrerer Abschlüsse.

Die Kernpunkte:
  • Ausnahmen für Verstöße gegen Kreditvereinbarungen
  • Mindestdeckung an zwei Stichtagen verfehlt
  • Neufassung mehrerer Abschlüsse vorgesehen
  • Operative Kennzahlen sollen unverändert bleiben

GoPro hat im Zusammenhang mit seinen geplanten Bilanzkorrekturen Verzichtserklärungen von Kreditgebern erhalten. Das teilte das Unternehmen gestern mit. Die Erklärungen betreffen Verstöße gegen Finanzierungsvereinbarungen und eine nicht eingehaltene Mindestdeckung durch Vermögenswerte. Damit adressiert GoPro die vertraglichen Folgen der Bilanzfehler. Die angekündigte Korrektur der Abschlüsse ist davon zu unterscheiden.

Die Aktie verzeichnete gestern eine Tagesveränderung von -8,8%. Aus den Unternehmensmitteilungen lässt sich allerdings kein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang zwischen dieser Kursbewegung und den Verzichtserklärungen ableiten.

Kreditgeber gewähren Ausnahmen

Nach GoPros Pflichtmitteilung gewährten die Kreditgeber des Laufzeitdarlehens Verzichtserklärungen wegen einer nicht eingehaltenen Mindestquote zur Vermögensdeckung. Betroffen waren die Stichtage 30. September und 31. Dezember 2025.

Daneben berichtete GoPro über Verzichtserklärungen zu Vertragsverstößen unter seinen Finanzierungsvereinbarungen infolge der geplanten Neufassungen der Abschlüsse. Für Anleger sind damit zwei Ebenen zu trennen: die Behandlung der Verstöße durch die Kreditgeber und die Korrektur der Rechnungslegung selbst.

Die Erklärungen betreffen die Finanzierungsvereinbarungen. Sie ersetzen keine korrigierten Abschlüsse und machen die zuvor veröffentlichten Zahlenwerke nicht wieder verlässlich. Die zentrale Entlastung liegt somit im Umgang der Kreditgeber mit den gemeldeten Verstößen, nicht in einer Rücknahme der Bilanzkorrekturen.

Welche Abschlüsse korrigiert werden sollen

Am 9. Oktober hatte GoPro mitgeteilt, dass mehrere Abschlüsse wesentliche Fehler enthalten und nicht mehr als verlässlich gelten sollen. Dazu zählen der geprüfte Jahresabschluss 2025 und der Abschluss für das dritte Quartal 2025.

Auch die Abschlüsse für das erste und zweite Quartal 2026 sind betroffen. GoPro plant, diese Zahlenwerke neu zu fassen. Als Fehlerbereiche nannte das Unternehmen unter anderem die Bilanzierung von Schulden und Optionsscheinen.

Gleichzeitig grenzte GoPro die Auswirkungen ausdrücklich ein. Nach Unternehmensangaben verändern die Korrekturen weder den Umsatz noch die Bruttomarge oder den operativen Verlust. Auch der Bestand an liquiden Mitteln und der operative Cashflow bleiben demnach unberührt.

Ebenso sollen das EBITDA und das bereinigte operative Ergebnis unverändert bleiben. Das ist für die Einordnung wesentlich: GoPro meldet erhebliche Rechnungslegungsfehler, aber keine Korrektur dieser operativen Kennzahlen. Die Verzichtserklärungen und die Aussagen zu unveränderten Kennzahlen sind daher getrennt zu bewerten. Erstere betreffen Vertragsverstöße, Letztere den Umfang der angekündigten Bilanzkorrekturen.

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