Halozyme Aktie: Gericht verbietet Merck Keytruda SC

Ein Gericht untersagte Merck die subkutane Keytruda-Version in acht europäischen Märkten; die intravenöse Behandlung bleibt unberührt.

Die Kernpunkte:
  • Niederländisches Gericht untersagt Keytruda SC
  • Patentverletzung durch MSD BV festgestellt
  • Intravenöse Keytruda-Version bleibt verfügbar
  • argenx-Lizenzkooperation auf acht Ziele erweitert

Heute verbuchte das US-Biotech-Unternehmen Halozyme Therapeutics einen wichtigen juristischen Erfolg vor Gericht in Den Haag. Das spezialisierte niederländische Patentgericht untersagte dem Pharmakonzern Merck die Herstellung und den Vertrieb der subkutanen Version des Krebsmedikaments Keytruda. Die Richter verhängten das Verbot für acht europäische Märkte. Am Aktienmarkt kletterte das Papier von Halozyme daraufhin um 3,4 Prozent auf 100,70 Euro.

Das Gericht stellte eine Verletzung des europäischen Halozyme-Patents EP 2,797,622 durch die Konzerntochter MSD BV fest. Gleichzeitig wiesen die Richter sämtliche Einwände von Merck gegen die Gültigkeit des Patents ab. Das Verbot gilt für acht europäische Staaten. Dazu zählen Frankreich und Italien ebenso wie Schweden und Dänemark. Auch Belgien und Irland sowie die Schweiz und die Niederlande sind von der Anordnung betroffen.

Für Merck bedeutet das Urteil einen schweren Dämpfer. Der US-Konzern wollte über die subkutane Injektion den Patentschutz seines umsatzstärksten Medikaments langfristig sichern. Die intravenöse Version von Keytruda ist von dem Verbot allerdings nicht erfasst. Kliniken und Patienten können dieses etablierte Krebsmedikament weiterhin ohne Einschränkungen einsetzen.

Juristischer Druck auf Merck wächst

Die gerichtliche Niederlage in den Niederlanden ist für Merck nicht die erste Schlappe in dieser Sache. Bereits am 4. Dezember 2025 erwirkte Halozyme in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen den Start von Keytruda SC. Zudem klagt das Unternehmen vor einem Bundesgericht in New Jersey. Dort wirft Halozyme dem Konkurrenten vor, mit der subkutanen Darreichung 15 eigene MDASE-Patente zu verletzen.

Die strittigen Schutzrechte sind vom etablierten Lizenzprogramm für die ENHANZE-Technologie getrennt. Halozyme stellte klar, dass der Rechtsstreit mit Merck keine Auswirkungen auf bestehende Partnerschaften hat. Die vertraglich vereinbarten Lizenzrechte und Gebühreneinnahmen aus diesem Programm bleiben vollständig gesichert.

Lizenzallianz mit argenx erweitert

Gestern meldete Halozyme zudem operative Fortschritte im Kerngeschäft mit Technologiepartnerschaften. Das Biotech-Unternehmen erweiterte seine globale Lizenzkooperation mit dem Partner argenx. Die Vereinbarung umfasst nun acht exklusive Zielstrukturen nach zuvor sechs lizenzierten Targets. Die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen basiert auf dem subkutanen Präparat VYVGART Hytrulo.

Halozyme sichert sich durch die Vertragserweiterung potenzielle Meilensteinzahlungen sowie laufende Lizenzgebühren auf künftige Nettoumsätze. Die Technologie ermöglicht die schnelle Verabreichung von Biopharmazeutika unter die Haut anstelle langwieriger intravenöser Infusionen. Die Erweiterung unterstützt die Entwicklungspipeline von argenx im Bereich schwerer Autoimmunerkrankungen gezielt.

Rückenwind von Analystenseite

Die Kombination aus operativem Wachstum und juristischer Stärke sorgt für positive Resonanz am Kapitalmarkt. Das Analysehaus H.C. Wainwright bekräftigte heute seine Kaufempfehlung für die Halozyme-Aktie mit einem Kursziel von 115 US-Dollar.

Die Analysten von Citizens zogen ihr Kursziel auf 93 US-Dollar an. Zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum verschaffte sich der Konzern vor gut drei Wochen durch eine Wandelanleihe über 1,5 Milliarden US-Dollar.

Mit dem Erfolg in den Niederlanden behauptet Halozyme seine Schlüsselposition bei subkutanen Verabreichungstechnologien. Sollte sich der Patentschutz auch im laufenden Verfahren in den USA bewähren, festigt das Biotech-Unternehmen seine Ertragsbasis nachhaltig.

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