innoscripta Aktie: Zwei Kanzleien prüfen Kontrollsysteme

Willkie Farr & Gallagher untersucht die behördlichen Vorgänge, Flick Gocke Schaumburg prüft Kontrollsysteme und IT-Strukturen.

Die Kernpunkte:
  • Zwei Kanzleien mit Prüfungen beauftragt
  • Separate Analyse von Kontrollsystemen und Clusterix
  • Aktie stieg um 5,1 Prozent
  • Finanzielle Folgen bleiben derzeit unklar

Die innoscripta SE reagiert auf die behördlichen Verfahren und schaltet externe Ermittler ein. Das Unternehmen beauftragte gestern die Kanzlei Willkie Farr & Gallagher mit einer unabhängigen Untersuchung der Sachverhalte und Verantwortlichkeiten, die den behördlichen Ermittlungen zugrunde liegen. An der Börse legte die Aktie gestern um 5,1 Prozent zu und schloss bei 46,00 Euro.

Getrennte Prüfaufträge an Kanzleien

Neben Willkie Farr & Gallagher wurde eine weitere Kanzlei mandatiert: Flick Gocke Schaumburg übernimmt eine separate Prüfung. Die Experten sollen die Kontrollarchitektur des Unternehmens sowie deren softwareseitige Umsetzung in Clusterix analysieren. Mit dieser Doppelbesetzung trennt innoscripta die juristische Aufarbeitung der behördlichen Vorwürfe von der Prüfung der internen Kontrollsysteme und IT-Strukturen.

Das Unternehmen erklärte, der Geschäftsbetrieb laufe unverändert weiter. Zudem seien Vorgänge des Geschäftsjahrs 2026 nach derzeitigem Kenntnisstand nicht Gegenstand der laufenden behördlichen Ermittlungen.

Hintergrund der behördlichen Maßnahmen

Den Hintergrund der Beauftragung bilden Durchsuchungen bei Gesellschaften der Gruppe an den Standorten in Tutzing und München. Die behördlichen Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen bezüglich des Verdachts der Beihilfe zur Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile bei Forschungszulagen-Anträgen von Kunden.

Nach vorläufigem Kenntnisstand des Unternehmens beziehen sich die konkret beschriebenen Vorgänge auf ein mögliches Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter. innoscripta hatte erklärt, vollumfänglich mit den Behörden zu kooperieren und die Sachverhalte eigenständig zu prüfen. Eine abschließende Bewertung der finanziellen oder sonstigen Auswirkungen ist nach Unternehmensangaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Die Einleitung der externen Untersuchungen markiert den Versuch, Transparenz über die internen Prozesse zu schaffen. Durch die Einbindung externer Prüfer will die Gesellschaft feststellen, ob organisatorische Schwachstellen im System vorlagen oder ob es sich ausschließlich um individuelles Fehlverhalten handelte. Die Ergebnisse der beiden Kanzleien dürften maßgeblich darüber entscheiden, wie innoscripta seine Compliance- und Softwareregeln künftig ausrichtet.

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