Intel Aktie: Brüssel bleibt hart – Droht ein teurer Dämpfer?

Die EU verhängt eine reduzierte Strafe von 376 Millionen Euro gegen Intel wegen wettbewerbswidriger Praktiken. Der Chipkonzern wehrt sich gegen die als unverhältnismäßig empfundene Sanktion.

Die Kernpunkte:
  • EU verhängt neue Strafe gegen Intel
  • Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung
  • Intel kritisiert Sanktion als unfair
  • Urteil in kommenden Monaten erwartet

Der Chip-Gigant Intel sieht sich einmal mehr mit den strengen Wettbewerbshütern der Europäischen Union konfrontiert. Eine neuerliche Strafe in Höhe von 376 Millionen Euro, umgerechnet etwa 421,4 Millionen US-Dollar, belastet die Stimmung. Es geht um den alten Vorwurf, Konkurrenten auf unfaire Weise vom Markt gedrängt zu haben. Doch wie kam es zu dieser neuerlichen Eskalation und was bedeutet das für Anleger?

Ein altes Thema kocht wieder hoch

Die Wurzeln dieses Disputs reichen bis ins Jahr 2009 zurück. Damals verhängte die EU-Kommission eine Rekordbuße von 1,06 Milliarden Euro gegen den US-Konzern. Der Vorwurf: Intel habe seinen kleineren Rivalen AMD durch wettbewerbswidrige Praktiken behindert. Doch Intel wehrte sich und konnte 2022 vor dem zweithöchsten Gericht Europas einen Teilerfolg erzielen – die ursprüngliche Strafe wurde gekippt.

Ganz vom Tisch war die Sache damit aber nicht. Die Richter bestätigten nämlich einen Teil der ursprünglichen Entscheidung der Kommission. Dies führte nun dazu, dass die Wettbewerbshüter eine neue, reduzierte Strafe von 376 Millionen Euro festsetzten. Konkret geht es um Zahlungen, die Intel zwischen November 2002 und Dezember 2006 an Computerhersteller wie HP, Acer und Lenovo geleistet haben soll. Der Zweck dieser Zahlungen: Produkte mit Chips der Konkurrenz sollten entweder gar nicht erst auf den Markt kommen oder zumindest deutlich später erscheinen.

Unverhältnismäßig oder gerechtfertigt? Die Fronten sind klar

Intel sieht die Sache naturgemäß anders. Vor Gericht argumentierten die Anwälte des Unternehmens, die EU-Wettbewerbshüter hätten die begrenzte Tragweite der Verstöße bei HP, Acer und Lenovo nicht ausreichend berücksichtigt. Man sprach von "engen, taktischen Zügen" und nicht von einer umfassenden Strategie, um Wettbewerber vom gesamten Markt für x86-Chips zu verdrängen. Solche sogenannten "nackten Wettbewerbsbeschränkungen" könnten nicht das gleiche Gewicht haben wie die zuvor verworfenen Preisgestaltungspraktiken. Die Strafe sei daher "völlig unverhältnismäßig und unfair".

Die EU-Kommission hingegen verteidigt ihr Vorgehen. Die Leitlinien zur Bußgeldfestsetzung seien korrekt angewandt worden, und im Zweifel habe man zugunsten von Intel entschieden, so die Vertreter der Brüsseler Behörde. Die Strafe sei keineswegs unverhältnismäßig angesichts der Schwere des Verhaltens. Sie entspreche etwa einem Prozent des Umsatzes von Intel im letzten Jahr des Verstoßes und nur rund 0,5 Prozent des aktuellen Umsatzes.

Beide Seiten haben das Gericht nun aufgefordert, die endgültige Höhe der Strafe festzulegen. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Für Intel und seine Aktionäre bedeutet dies eine weitere Phase der Unsicherheit in einem langwierigen Rechtsstreit.

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