JinkoSolar Aktie: 151-Megawatt-Auftrag aus Deutschland

JinkoSolar liefert 151 Megawatt für ein deutsches Solarprojekt, während First Solar ein US-Verfahren beendet und Patentklagen bestehen bleiben.

Die Kernpunkte:
  • 151 Megawatt für deutsches Solarprojekt
  • Aktie nahe dem 52-Wochen-Tief
  • First Solar zieht USITC-Beschwerde zurück
  • Zivilklagen zu TOPCon-Patenten laufen weiter

Ein neuer Großauftrag aus Deutschland und eine veränderte juristische Frontlinie in den USA bestimmen das Geschehen beim chinesischen Photovoltaikkonzern. Am heutigen Mittwoch meldete das Unternehmen den Abschluss einer umfangreichen Modul-Liefervereinbarung für ein deutsches Freiflächen-Solarkraftwerk.

Zeitgleich zog der US-Konkurrent First Solar eine Beschwerde vor der US-Handelskommission USITC zurück. An den Börsen sorgt dies kaum für Entlastung: Die JinkoSolar-Aktie verliert heute 5,2 Prozent auf 8,79 Euro und notiert in unmittelbarer Nähe ihres 52-Wochen-Tiefs von 8,72 Euro.

Liefervertrag für deutsches Freiflächenprojekt

Für das Vorhaben in Deutschland liefert das Unternehmen Module mit einer Gesamtkapazität von 151 Megawatt. Zum Einsatz kommen bifaziale N-Typ-TOPCon-Module der Baureihe Tiger Neo 3.0 mit einer Spitzenleistung von 670 Watt und einem Wirkungsgrad von 24,8 Prozent. Bei einer hohen beidseitigen Lichtausbeute sollen die Stromgestehungskosten nach Unternehmensangaben spürbar unter jenen alternativer Zellkonzepte liegen.

Der Neuauftrag unterstreicht die anhaltende Nachfrage nach N-Typ-Modulen im europäischen Markt. Trotz des intensiven Preiswettbewerbs auf den internationalen Solarmärkten setzt der Konzern verstärkt auf großvolumige Infrastrukturprojekte, um seine Marktpräsenz und den technologischen Vorsprung abzusichern.

US-Patentverfahren verlagert sich

Auf verfahrensrechtlicher Ebene in den USA gibt es unterdessen eine Zäsur. First Solar zog seine Section-337-Beschwerde vor der Außenhandelsbehörde USITC freiwillig zurück und beantragte die Einstellung des Verfahrens. Jason Dymbort, Chefsyndikus von First Solar, bezeichnete den Schritt als prozedurale Entscheidung. Als Auslöser gelten handelspolitische Maßnahmen der US-Regierung nach Section 232 gegen Polysilizium-Importe.

Eine vollständige Entwarnung bedeutet dies für JinkoSolar jedoch nicht: Die Zivilklagen wegen mutmaßlicher Verletzungen von TOPCon-Patenten vor US-Bundesgerichten gegen den Konzern und weitere Branchenakteure werden unverändert weiterverfolgt.

Erweiterung im Industriegeschäft

Parallel zum Ausbau des klassischen Projektgeschäfts verstärkt JinkoSolar seine Aktivitäten im Bereich gewerblicher Gesamtsysteme. Unter dem Namen Qingtian 365 stellte der Konzern integrierte Energielösungen vor, die hocheffiziente Photovoltaikmodule mit dem firmeneigenen Flüssigkühlungs-Speichersystem SunGiga G2 kombinieren.

Diese standardisierten Modelle zielen auf energieintensive Produktionsbetriebe in Branchen wie der Textil-, Zement- und Stahlverarbeitung ab. Während das Unternehmen damit neue Erlösquellen jenseits reiner Modullieferungen anpeilt, bleibt das Marktumfeld durch Handelskonflikte und allgemeinen Preisdruck anspruchsvoll.

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