Meta Aktie: Crawler-Streit geht weiter!
Die neuen Regeln gelten erst ab 20. November; ob Meta umstrittene Klauseln ändert, bleibt offen.

- Starttermin um drei Wochen verschoben
- Verlage fordern Überarbeitung der Klausel
- Meta erklärt Webcrawler-Nutzung für unverändert
- Wettbewerbsbehörden sollen Bedingungen aussetzen
Meta verschiebt die Einführung seiner überarbeiteten Geschäftsbedingungen nach Einwänden von Verlagen und digitalen Werbekunden. Statt am 30. Oktober sollen die Änderungen am 20. November in Kraft treten. Wie Reuters gestern berichtete, will das Unternehmen die zusätzliche Zeit nutzen, um Partnern und anderen Beteiligten die Anpassungen zu erläutern. Der Streit über mögliche Zugriffsrechte auf Internetinhalte ist damit nicht beendet.
Aufschub statt Rücknahme
Die Verschiebung betrifft die allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Angebote sowie die Bedingungen für selbst gebuchte Werbung. Meta begründet den Schritt mit zusätzlichem Erklärungsbedarf. Eine Rücknahme der umstrittenen Regelungen hat das Unternehmen damit nicht angekündigt.
Nach Darstellung von Meta gelten die Änderungen für seine Werbe- und Geschäftsprodukte. An der Nutzung von Webcrawlern ändere sich nichts. Diese Programme erfassen Inhalte von Internetseiten. Gerade der mögliche Umgang mit solchen Inhalten steht im Zentrum der Kritik von Verlagen und Werbeverbänden.
Auch die US-Senatorin Marsha Blackburn äußerte laut Reuters Bedenken. Die geplanten Anpassungen könnten Kreativen und Unternehmen schaden. Damit reicht die Auseinandersetzung über die unmittelbar betroffenen Vertragspartner hinaus.
Verlage verlangen Änderungen
Der US-Verlegerverband News/Media Alliance fordert Medienberichten zufolge, die Bestimmung zum automatisierten Erfassen von Webseiten zurückzunehmen oder zu überarbeiten. Er befürchtet, dass Meta dadurch Verlagsinhalte ohne Erlaubnis oder Vergütung sammeln könnte. Eine Antwort verlangt der Verband bis zum 26. Oktober.
Diese Befürchtung steht der Erklärung von Meta gegenüber, seine bisherige Nutzung von Webcrawlern werde nicht verändert. Für die Bewertung des Konflikts ist diese Unterscheidung entscheidend: Die von den Kritikern behaupteten Folgen sind keine bestätigte Beschreibung einer bereits geänderten Praxis.
Die Werbe- und Verlegergruppe Movement for an Open Web wandte sich bereits am Donnerstag an Wettbewerbsbehörden in der EU und Großbritannien. Reuters zufolge beantragte sie, die überarbeiteten Bedingungen auszusetzen. Nach ihrer Darstellung könnten diese Meta weitreichende Rechte zur Nutzung von Webseiteninhalten für KI-Dienste einräumen.
Entscheidend ist die weitere Ausgestaltung
Für Anleger steht damit nicht nur der neue Einführungstermin im Mittelpunkt. Wichtig ist ebenso, ob Meta bei einer ausführlicheren Erläuterung bleibt oder die beanstandeten Bestimmungen verändert. Der angekündigte Aufschub beantwortet diese Frage noch nicht.
Die Anträge an die Wettbewerbsbehörden sind dabei von einer behördlich angeordneten Aussetzung zu unterscheiden. Zunächst hat Meta selbst mehr Zeit eingeräumt. Ob dieser Schritt die Einwände der Verlage und Werbekunden ausräumt, hängt an der weiteren Ausgestaltung und Erklärung der Bedingungen.
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