Meta Aktie: Milliardärssteuer-Flucht?
Die Vereinbarung ermöglicht Zuckerberg Aktienverkäufe ohne Abgabe von Stimmrechten; Meta gewinnt zusätzliche Finanzierungsoptionen.

- Achtjährige Bindung an den Unternehmensstandort
- Kalifornische Vermögensteuer bleibt ein Vorschlag
- Neue Class-C-Aktien sollen Verkäufe ermöglichen
- Meta plant mehr Finanzierungsspielraum für KI
Meta hat mit CEO Mark Zuckerberg eine Vereinbarung über seinen Verbleib in Kalifornien oder am jeweiligen Unternehmenshauptsitz getroffen. Reuters berichtet heute über die achtjährige Bindung. Hintergrund ist eine vorgeschlagene einmalige Vermögensteuer von 5% für Milliardäre in Kalifornien. Neue nicht stimmberechtigte Aktien sollen Zuckerberg Verkäufe ermöglichen, ohne seine Stimmrechtskontrolle aufzugeben.
Für Anleger betrifft die Vereinbarung damit nicht nur den Wohnort des Konzernchefs. Sie verbindet dessen Bindung an den Unternehmensstandort mit einer Aktienstruktur, die wirtschaftliche Beteiligung und Stimmrechte stärker voneinander trennt.
Steuerpläne als Auslöser
Nach Unternehmensangaben hatte Zuckerberg einen Wegzug aus Kalifornien wegen der vorgeschlagenen Milliardärssteuer erwogen. Eine mögliche Steuerrechnung in Milliardenhöhe könnte Aktienverkäufe erforderlich machen. Meta reagierte darauf mit einem finanziellen Anreiz für seinen Verbleib.
Die Steuer ist bislang lediglich vorgeschlagen. Über die als Proposition 40 bezeichnete Maßnahme sollen die Wähler am 3. November 2026 abstimmen. Eine entsprechende Zahlungspflicht Zuckerbergs steht damit noch nicht fest.
Die Wohnortbindung gilt auch am Standort eines möglichen künftigen Meta-Hauptsitzes. Nach dem heutigen Bloomberg-Bericht ist sie daran geknüpft, dass Zuckerberg das Unternehmen weiterhin in Vollzeit führt. Die Verpflichtung steht zudem unter dem Vorbehalt unvorhergesehener wesentlicher Umstände.
Verkäufe ohne Verlust der Kontrolle
Den finanziellen Spielraum soll eine neue, nicht stimmberechtigte Class-C-Aktie schaffen. Bestehende Aktionäre sollen für jede Class-A- und Class-B-Aktie jeweils eine solche Aktie als einmalige Dividende erhalten. Die Änderung soll am 19. Januar 2027 wirksam werden; die Ausschüttung ist an die erforderliche Einreichung und Wirksamkeit gebunden.
Die Konstruktion soll einem 2:1-Split entsprechen. Für Zuckerberg sehen die Unternehmensunterlagen besondere Verkaufsbedingungen vor: 20% der erhaltenen neuen Aktien kann er sofort veräußern. Die übrigen 80% werden über den vereinbarten Bindungszeitraum freigegeben, sofern er das Unternehmen weiterführt.
Damit kann Zuckerberg einen Teil seiner wirtschaftlichen Beteiligung zu Geld machen, ohne dafür stimmberechtigte Aktien verkaufen zu müssen. Für andere Aktionäre bedeutet die Konstruktion zugleich, dass solche Verkäufe seine Kontrolle nicht im selben Maße verändern wie eine Veräußerung von Stimmrechtsaktien.
Finanzierungsspielraum mit unveränderten Stimmrechten
Meta verfolgt mit der neuen Aktienklasse außerdem ein Unternehmensziel. CFO Susan Li zufolge soll Class C mehr Finanzierungsspielraum für künstliche Intelligenz schaffen, ohne die Stimmrechte zu verwässern. Die Aktien können auch für Mitarbeitervergütung und mögliche Übernahmen genutzt werden.
Die anfängliche Aktiendividende ist dabei von späteren Kapitalbeschaffungen zu unterscheiden. Sie verteilt zunächst die neue Aktienklasse an bestehende Anteilseigner. Zusätzliche Verkäufe zur Finanzierung des Unternehmens sind eine mögliche weitere Verwendung.
Die Vereinbarung beantwortet somit zwei unterschiedliche Bedürfnisse: Zuckerberg erhält Liquiditätsspielraum für eine mögliche Steuerlast, Meta ein zusätzliches Finanzierungsinstrument. Eine Öffnung der Stimmrechtskontrolle ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
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