Meta Aktie: Ofcom-Einstufung vor Gericht angefochten
Meta klagt gegen britische Online-Vorgaben, während die Entwicklerkonferenz neue KI- und Hardwareprodukte sowie Kursimpulse bringen soll.

- Meta ficht britische Aufsichtsvorgaben an
- WhatsApp und Instagram in Kategorie 1
- Meta Connect zeigt KI und Hardware
- J.P. Morgan erhöht Meta-Kursziel
Vor der wichtigen Entwicklerkonferenz in dieser Woche gerät Meta Platforms an der juristischen Front in die Offensive. Der US-Konzern hat bei britischen Gerichten Beschwerde gegen Entscheidungen der Medienaufsichtsbehörde Ofcom eingereicht.
Meta wehrt sich gegen die Einstufung seiner Dienste WhatsApp und Instagram in die strengste Kategorie des britischen Online Safety Act. Gleichzeitig blicken Marktteilnehmer auf neue Produkte, die das Unternehmen am Mittwoch vorstellen will.
Streit über Kontrollpflichten in London
Im Zentrum der britischen Auseinandersetzung steht die Einstufung beider Netzwerke in die sogenannte Kategorie 1. Diese Verpflichtung verlangt von Betreibern zusätzliche Maßnahmen bei Nutzertransparenz, Kontrollmechanismen, dem Vorgehen gegen betrügerische Anzeigen sowie der Meldung rechtswidriger Inhalte.
Meta argumentiert, dass derartige Verpflichtungen nicht für private Kommunikationsdienste wie WhatsApp konzipiert seien. Ein Sprecher betonte, das Unternehmen fechte spezifische Aspekte der Umsetzung an, nicht jedoch das Gesetz an sich. Bei festgestellten Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des relevanten weltweiten Umsatzes oder bis zu 18 Millionen Pfund.
Zusätzlich wendet sich Meta gegen die Gebührenbemessung der britischen Aufsicht, die auf dem weltweiten Konzernumsatz basiert. Ähnliche rechtliche Schritte gegen die Vorgaben haben auch Konkurrenten eingeleitet, darunter Roblox und Quora. UK-Digitalministerin Lisa Nandy kündigte angesichts der Streitigkeiten an, künftig häufiger gesetzliche Aktualisierungen vorzulegen und interventioneller vorzugehen.
Dass Betrugswerbung auf Plattformen rechtliche Konsequenzen hat, zeigte Mitte September auch eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main: Die Zivilkammer sprach einem Kläger Unterlassungs- und Auskunftsansprüche wegen betrügerischer Werbeanzeigen zu, da das algorithmische Werbesystem des Konzerns eine redaktionelle Steuerung begründe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Entwicklerkonferenz als Impulsgeber
Abseits der Regulierungsverfahren richtet sich das Augenmerk der Wall Street auf die Produktpipeline. Am Mittwoch, den 23. September, beginnt die jährliche Hauskonferenz Meta Connect. Auf der Agenda stehen Präsentationen zur Weiterentwicklung der konzerneigenen Künstlichen Intelligenz Muse, neue Modelle der kamerabasierten Datenbrillen sowie neue Mixed-Reality-Hardware.
Analysten messen der Veranstaltung erhebliche Bedeutung bei. J.P. Morgan stufte die Meta-Aktie jüngst auf „Buy“ herauf und hob das Kursziel von 640 auf 820 US-Dollar an. Analyst Doug Anmuth verwies dabei auf die Wettbewerbsfähigkeit des neuen Sprachmodells Muse Spark 1.3 sowie das Potenzial der weltweiten Nutzerschaft von vier Milliarden Menschen.
Auch Citi bekräftigte eine Kaufempfehlung mit einem Kursziel von 800 US-Dollar. Analyst Ronald Josey begründete die positive Einstufung mit anstehenden Katalysatoren rund um die Konferenz.
An der Börse ging das Papier nach einer starken Erholungsphase zuletzt etwas schwächer aus dem Handel: Am Freitag notierte die Meta-Aktie zum Handelsschluss bei 579,70 Euro, was einem Tagesverlust von 2,5 Prozent entspricht. Damit liegt der Wert derzeit rund 13 Prozent unter seinem 52-Wochen-Hoch von 666,70 Euro. Anleger warten nun ab, ob die Hardware- und KI-Neuheiten am Mittwoch den Impuls für den nächsten Ausbruch liefern können.
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