Meta Aktie: Texas klagt wegen WhatsApp

Texas reicht Klage gegen Meta ein und wirft WhatsApp irreführende Werbung zur Verschlüsselung vor. Der Konzern weist die Vorwürfe zurück.

Die Kernpunkte:
  • Klage wegen Verschlüsselungsversprechen
  • Texas wirft Meta Datenzugriff vor
  • Generalstaatsanwalt Paxton klagt an
  • Meta bestreitet die Vorwürfe

Texas hat Meta und WhatsApp vor einem Gericht in Harrison County verklagt. Der Vorwurf: irreführende Werbeversprechen rund um die Verschlüsselung der Messaging-App. Für Meta kommt die Klage zu einem Zeitpunkt, an dem der Konzern ohnehin unter regulatorischem Druck steht.

Was Texas dem Unternehmen vorwirft

Der Kern der Anklage ist denkbar direkt. WhatsApp bewirbt seine Dienste als sicher und verschlüsselt — doch laut der texanischen Generalstaatsanwaltschaft hat Meta faktisch Zugang zu „praktisch allen“ privaten Nachrichten auf der Plattform. Verklagt wird unter dem Texas Deceptive Trade Practices Act, dem zentralen Verbraucherschutzgesetz des Bundesstaates.

Generalstaatsanwalt Ken Paxton fordert eine gerichtliche Verfügung, die Meta und WhatsApp untersagen soll, ohne Zustimmung auf Nachrichten texanischer Nutzer zuzugreifen. Hinzu kommen Geldbußen. Meta-Sprecher Andy Stone wies die Vorwürfe auf Social Media zurück: Die Behauptungen seien falsch, WhatsApp könne auf verschlüsselte Kommunikation schlicht nicht zugreifen.

Paxtons Vorgeschichte mit Tech-Konzernen

Die Klage folgt einem klaren Muster aus Paxtons Amtsführung. Im vergangenen Jahr einigte sich Google auf eine Zahlung von 1,375 Milliarden Dollar, um Datenschutzklagen des Bundesstaates beizulegen. Ebenfalls in diesem Monat reichte Paxtons Büro eine Klage gegen Netflix wegen angeblicher Datenerhebung bei Kindern ein. Meta reiht sich nun in diese Liste ein.

Dass der Generalstaatsanwalt dabei auf einen Whistleblower-Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC sowie Berichte über eine laufende Bundesuntersuchung verweist, verleiht der Klage über den rein bundesstaatlichen Rahmen hinaus Gewicht. Ob diese Hinweise gerichtlich standhalten, ist eine andere Frage.

Governance-Debatte im Hintergrund

Unabhängig von der Klage rückt diese Woche eine strukturelle Eigenschaft Metas ins Bewusstsein: Wie Alphabet, Palantir und andere Tech-Größen operiert der Konzern mit einem Dual-Class-Aktienstruktur. Mark Zuckerberg hält über stimmrechtsstarke Anteilsklassen faktisch die Kontrolle — eine Konstruktion, die Governance-Kritikern seit Jahren ein Dorn im Auge ist, Anlegern aber selten den Schlaf raubt, solange die Renditen stimmen.

Für Meta läuft die Woche ohnehin nicht ereignisarm ab. Neben der Texas-Klage stehen Quartalszahlen auf dem Terminkalender — ein Datenpunkt, der zeigen wird, ob das operative Geschäft stark genug bleibt, um juristische Störgeräusche zu überlagern.

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