Microvast: Klagefrist bis 21. September
Microvast verzeichnet neues Jahrestief, während US-Kanzleien wegen angeblicher Falschangaben zur China-Erweiterung klagen. Analysten sehen Margendruck.

- Neues Jahrestief für Microvast-Aktie
- US-Kanzleien reichen Sammelklage ein
- China-Werk-Verzögerung belastet Kurs
- US-Werk in Clarksville geplant
Microvast kämpft an zwei Fronten. Der Aktienkurs markierte in dieser Woche ein neues Jahrestief, parallel dazu erhöhen US-Anwaltskanzleien den juristischen Druck. Im Kern geht es um den Vorwurf, Investoren über den Fortschritt einer Fabrikerweiterung in China getäuscht zu haben.
Mehrere Kanzleien, darunter Levi & Korsinsky sowie Kaplan Fox & Kilsheimer, werfen dem Batteriespezialisten vor, operative Ziele zwischen April 2025 und März 2026 falsch dargestellt zu haben. Der Streitpunkt ist die Erweiterung „Huzhou Phase 3.2“. Das Management kündigte die Fertigstellung für Ende 2025 an, musste den Termin später aber auf das erste Quartal 2026 verschieben.
Jahrestief und Margendruck
An der Börse hinterlassen diese Nachrichten Spuren. Das Papier verlor seit Jahresbeginn fast 70 Prozent an Wert. Zwar erholte sich der Kurs am Freitag leicht auf 0,7170 Euro, dennoch bleibt der Abstand zum bisherigen 52-Wochen-Hoch mit über 86 Prozent massiv.
Analysten führen die schwache Performance auch auf sinkende Bruttomargen zurück. Diese litten zuletzt unter Wertberichtigungen auf Komponenten für Energiespeichersysteme. Investoren reagierten enttäuscht, da Microvast zuvor deutlich optimistischere Profitabilitätsziele kommuniziert hatte.
In den USA treibt das Unternehmen derweil den Standort Clarksville voran. Dort soll bis Ende 2026 eine Montage für Batteriepacks entstehen. Damit will der Konzern lokale Kapazitäten für gewerbliche Kunden im nordamerikanischen Markt schaffen und die vertikale Integration stärken.
Im August stehen die Zahlen für das zweite Quartal an. Der Bericht wird zeigen, ob Microvast die Zweifel an der Fortführung des Unternehmens entkräften kann. Bis zum 21. September haben Aktionäre Zeit, sich der Sammelklage als Hauptkläger anzuschließen.
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