Rheinmetall Aktie: Bundesverfassungsgericht prüft Beschaffungsgesetz
Das OLG Düsseldorf legt eine zentrale Regelung des Bundeswehrbeschaffungsgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vor. Zudem reduziert Fidelity seine Beteiligung.

- OLG legt Gesetzesregelung Verfassungsgericht vor
- Fidelity senkt Stimmrechtsanteil unter Meldeschwelle
- Aktienkurs 38 Prozent unter Allzeithoch
- RSI zeigt extrem überkauftes Signal an
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Richter halten eine zentrale Regelung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes für verfassungswidrig — ein Beschluss, der die gesamte deutsche Verteidigungsindustrie treffen könnte.
Vergabestopp wieder möglich
Der Vergabesenat rügt § 16 Abs. 1 des seit Februar geltenden Gesetzes. Die Vorschrift entzieht unterlegenen Bietern die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde — faktisch entfällt damit der „Vergabestopp“. Das OLG sieht darin einen Verstoß gegen die Garantie auf effektiven Rechtsschutz.
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Kippt das Bundesverfassungsgericht die Regelung, könnten unterlegene Konkurrenten bei künftigen Vergaben wieder stärkere juristische Hebel ansetzen. Verzögerungen bei milliardenschweren Folgeaufträgen wären die Konsequenz. Deutschland ist für Rheinmetall der wichtigste Kernmarkt.
Fidelity reduziert Position
Parallel dazu hat der US-Vermögensverwalter FMR LLC seine Beteiligung am 18. Mai von 3,09 auf 2,88 Prozent der Stimmrechte gesenkt. Die Position liegt damit unter der Meldeschwelle von drei Prozent.
Aktie unter Druck
An der Börse bleibt das Papier angespannt. Der Schlusskurs am Dienstag lag bei 1.237,80 Euro — 38 Prozent unter dem Allzeithoch vom September 2025. Seit Jahresbeginn verlor die Aktie 23 Prozent. Das 52-Wochen-Tief vom 13. Mai bei 1.118 Euro liegt nur elf Prozent entfernt.
Der RSI-Indikator notiert bei 90 Punkten — ein extrem überkauftes Signal, das auf eine mögliche technische Gegenreaktion hindeutet. Die annualisierte 30-Tage-Volatilität beträgt 49 Prozent.
Ob das Bundesverfassungsgericht die Vorlage annimmt und wie es entscheidet, ist offen. Bis zur Klärung bleibt unklar, ob das Beschaffungsgesetz in seiner jetzigen Form Bestand hat.
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