SAP Aktie: Patenturteil mit Vollstreckungsrisiko
Das Münchner Gericht sieht eine Patentverletzung; Celonis kann das Verbot nach Hinterlegung von 900.000 Euro vollstrecken.

- Gericht sieht Celonis-Patent durch SAP verletzt
- Nutzungsverbot ist vorläufig vollstreckbar
- Celonis kündigt Sicherheitsleistung an
- SAP plant Berufung und technische Umgehung
Das Landgericht München I hat im Streit mit Celonis gegen SAP entschieden. Der Softwarekonzern darf eine Technologie zur Prozessanalyse in Deutschland vorerst nicht mehr nutzen. Die Börse zeigt sich davon bislang unbeeindruckt.
Was das Gericht entschieden hat
Die Richter sehen ein Patent von Celonis durch SAP verletzt. Neben dem Nutzungs- und Vertriebsverbot in Deutschland muss SAP angemessenen Schadenersatz zahlen und die Gerichtskosten tragen.
Konkret geht es um ein Verfahren zur Messung von Durchlaufzeiten in Geschäftsprozessen. SAP setzt es in Signavio Process Intelligence ein. Kunden analysieren damit Abläufe, erkennen Engpässe und straffen Prozesse.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, aber vorläufig vollstreckbar. Hinterlegt Celonis Sicherheitsleistungen von insgesamt 900.000 Euro, kann das Start-up das Verbot durchsetzen. Celonis hat angekündigt, genau das zu tun.
Zwei frühere Partner im Dauerstreit
Der Konflikt reicht weiter als dieses Patent. SAP und Celonis arbeiteten einst zusammen. Mit der Übernahme von Signavio für rund 950 Millionen Euro im Jahr 2021 wurde SAP zum direkten Konkurrenten im Process Mining.
Celonis wirft dem Dax-Konzern zudem vor, seine Marktstellung auszunutzen und konkurrierenden Anbietern den Zugriff auf Daten aus SAP-Systemen zu erschweren. Dazu läuft in den USA ein weiteres Verfahren.
SAP wehrt sich auf mehreren Wegen. Der Konzern will Berufung einlegen und geht parallel vor dem Bundespatentgericht gegen die Gültigkeit des Patents vor. Auf ein mögliches Verbot bereitet er sich nach eigenen Angaben vor: Eine technische Lösung soll die Folgen für Kunden möglichst gering halten.
Die Marktreaktion fällt bislang gelassen aus. Die Einschränkung betrifft nur Deutschland und eine einzelne Funktion innerhalb des Signavio-Angebots. Ob sich das Bild ändert, hängt davon ab, ob Celonis die Sicherheit hinterlegt und SAP die angekündigte technische Umgehung rechtzeitig bereitstellt.
Der nächste greifbare Schritt liegt bei Celonis: Hinterlegt das Start-up die 900.000 Euro, wird das Verbot sofort wirksam, und SAP muss seine Ausweichlösung zeigen.
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