Setubandhan Aktie: Berichte fehlen

Setubandhan Infrastructure kann Quartalsergebnisse für Q3 2025 nicht veröffentlichen. Grund sind fehlende Finanzunterlagen und ausstehende Gebühren gegenüber Dienstleistern aus der Zeit des früheren Managements.

Die Kernpunkte:
  • Q3-Quartalszahlen bleiben aufgrund von Dokumentationslücken aus
  • Insolvenzverfahren seit Ende 2022 in Bearbeitung
  • Berufungsgericht hob Gerichtsablehnung des Sanierungsplans auf
  • Verwalter arbeitet an Wiederherstellung des Datenzugriffs

Setubandhan Infrastructure hat die Frist für die Veröffentlichung der Quartalszahlen zum 31. Dezember 2025 verstreichen lassen. Das Unternehmen macht den fehlenden Zugriff auf essenzielle Finanzunterlagen und das laufende Insolvenzverfahren für diesen Verstoß verantwortlich. Damit setzt sich die Serie operativer Intransparenz weiter fort.

  • Verzögerung: Keine Veröffentlichung der Q3-Ergebnisse möglich.
  • Insolvenz: Das CIRP-Verfahren läuft bereits seit Ende 2022.
  • Datenblockade: Ehemaliges Management hinterließ unbezahlte Rechnungen bei Dienstleistern.

Blockade durch das Alt-Management

Laut dem Insolvenzverwalter Sandeep D. Maheshwari scheitert die aktuelle Berichterstattung an massiven Hürden beim Datenzugriff. Weil die frühere Geschäftsführung ausstehende Gebühren nicht beglichen hat, verweigern Registerstellen und Dienstleister die Herausgabe notwendiger Aktionärsdaten und Finanzbelege.

Betroffen sind nicht nur die Bilanzen. Setubandhan kann derzeit auch keine Berichte über die Aktionärsstruktur oder Investorenbeschwerden vorlegen. Zwar genießt das Unternehmen aufgrund des Insolvenzstatus regulatorische Erleichterungen bei den Corporate-Governance-Berichten, doch die fehlende Transparenz bei den Kernzahlen bleibt bestehen.

Juristisches Tauziehen um Sanierung

Das Unternehmen befindet sich seit November 2022 im Insolvenzverfahren (CIRP), nachdem die State Bank of India entsprechende Schritte eingeleitet hatte. Ein bereits von den Gläubigern mit großer Mehrheit abgesegneter Sanierungsplan wurde im März 2025 zunächst von einem Gericht in Mumbai abgelehnt.

Ein Berufungsgericht (NCLAT) hob diese Entscheidung jedoch im Juli 2025 wieder auf. Die Richter stellten klar, dass das Gericht seine Kompetenzen überschritten hatte, indem es das wirtschaftliche Urteil der Gläubigerversammlung anzweifelte.

Der Fokus liegt nun auf der vom Berufungsgericht angeordneten Neubewertung des Sanierungsplans. Parallel dazu muss der Insolvenzverwalter versuchen, den Zugriff auf die blockierten Buchhaltungsdaten wiederherzustellen, um die regulatorischen Anforderungen der Börsenaufsicht SEBI künftig wieder erfüllen zu können.

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