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Singulus: Erholungsrallye schon wieder vorbei?

Wie sagt man immer so schön: Totgesagte leben länger. Das konnte in den letzten Tagen vor allem auch für den Maschinenbauer Singulus Technologies gelten. Nachdem dieser trotz der schon vorher angespannten Kurssituation nochmals eine mehr als Halbierung hinter sich bringen musste, ging es in den letzten Handelstagen wieder deutlich aufwärts und sämtliche Verluste wurden mehr oder weniger wieder wettgemacht. Also eine echte Achterbahnfahrt. Doch was steckt dahinter?

Es ist das große Fragezeichen, wann Singulus endlich einen testierten Jahresabschluss für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 vorlegen wird. Abgesehen von den Bußgeldern, die das Unternehmen zahlen muss dafür, spielt hierbei die wesentlich wichtigere Rolle, was mit der noch ausstehenden Mittelstandsanleihe in Höhe von 12 Millionen € passiert.

Gläubiger auf den Barrikaden

Hier droht nach wie vor dem Unternehmen, dass die Gläubiger die Anleihe, die eigentlich noch bis 2026 läuft, vorzeitig kündigen wegen Verletzungen der Vertragspflichten. Seit dem 9. Juli läuft hier ein Countdown von 30 Tagen, bis die Testa vorliegen müssen. Dass der Wirtschaftsprüfer KPMG diese bislang versagt, hat offenbar mit dem Bereich „Going concern“, also dem Fortführungsprinzip, zu tun.

Hier scheint Singulus bislang nicht nachweisen zu können, dass die Fortführung durchfinanziert ist und die Auftragspipeline bzw. deren Bearbeitung auch vorfinanziert werden kann. Erschwerend kam zuletzt noch hinzu, dass der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger seinen Posten räumte, dies mit der Begründung von bislang nicht erkennbaren formalen Interessenskonflikten. Das Problem ist, dass sowohl Gläubiger als auch Markt fürchten, dass Singulus bei einer Kündigung nur schwer über die nötigen finanziellen Mittel für eine entsprechende Tilgung verfügen könnte. Warum dann also die jüngste Erholungsrallye?

Singulus schafft Aufschub bei einzelnen Kreditgebern

Diese dürfte hauptsächlich aus dem Umstand herrühren, dass sich Singulus mit anderen Kreditgebern (außerhalb der Anleihengläubiger) darauf einigen konnte, dass man die testierten Jahresabschlüsse erst später vorlegen muss. Für ein vorrangig gesichertes Darlehen über 4 Millionen € wurde die Vorlage auf den 28. Oktober 2022 verlängert. Bei einem weiteren Betriebsmittelkredit über 10 Millionen € wurde eine Verlängerung bis zum 23. August vereinbart, jeweils mit der Möglichkeit um monatliche Verlängerung.

Das nimmt zwar auf den ersten Blick etwas Druck aus dem Kessel. Doch die Problematik mit der Anleihe ist dadurch längst nicht gelöst, weshalb hier zu befürchten ist, dass die Erholung wirklich nur von kurzfristiger Natur war und in Kürze wieder wie eine Seifenblase platzt. Zumal das Unternehmen derzeit auch mit den aktuellen Finanzdaten eher einer Blackbox ähnelt.