Swisscom Aktie: Gericht hebt WEKO-Busse auf

Das Gericht verneint Swisscoms marktbeherrschende Stellung; die Jahresprognose bleibt unverändert und eine Anfechtung ist möglich.

Die Kernpunkte:
  • WEKO-Verfügung und Busse aufgehoben
  • Gericht sieht keine marktbeherrschende Stellung
  • Anfechtung beim Bundesgericht bleibt möglich
  • Glasfaser-Preisobergrenze bis 2028 verlängert

Swisscom hat im Glasfaserverfahren einen gerichtlichen Erfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht hob am Dienstag die Verfügung der Wettbewerbskommission WEKO und die Busse von CHF 18 Mio. auf. Das Urteil kann noch angefochten werden. Die Aktie legt heute um 3,3% zu. Einen veränderten Geschäftsausblick verbindet Swisscom mit der Entscheidung nicht.

Gericht verneint marktbeherrschende Stellung

Nach Angaben von Swisscom kam das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen auf dem relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung habe. Auch mit der ursprünglich eingesetzten P2MP-Bauweise habe Swisscom nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstossen. Damit betrifft die Entscheidung sowohl die Beurteilung der Marktstellung als auch die wettbewerbsrechtliche Bewertung dieser Bauweise.

Für Anleger ist dabei die Unterscheidung zwischen dem erreichten Urteil und einem endgültigen Abschluss wichtig. Die Aufhebung der Verfügung und der Busse ist erfolgt. Eine Anfechtung beim Bundesgericht bleibt jedoch möglich. Den gerichtlichen Erfolg bereits als endgültigen Schlusspunkt des Verfahrens zu betrachten, würde deshalb zu weit gehen.

Swisscom hält zugleich am Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 fest. Die Mitteilung zur Gerichtsentscheidung enthält damit keine Anhebung der Erwartungen. Für die Einordnung der Nachricht stehen zwei unterschiedliche Aspekte nebeneinander: die Aufhebung der wettbewerbsrechtlichen Verfügung einerseits und die unveränderte geschäftliche Prognose andererseits.

Preisobergrenzen gelten länger

Neben dem Gerichtsentscheid gibt es eine weitere Nachricht zum Glasfasergeschäft. Swisscom und der Preisüberwacher verlängerten am 8. Oktober die Preisobergrenzen für die Nutzung unbeleuchteter Glasfasern durch andere Telekomunternehmen. Die Vereinbarung läuft bis zum 30. September 2028. Der Höchstpreis bleibt bei CHF 24 pro Monat ohne Mehrwertsteuer.

Hier steht also nicht eine Preisänderung im Mittelpunkt, sondern die längere Geltung der bestehenden Obergrenze. Diese Vereinbarung ist vom Urteil zur ursprünglichen P2MP-Bauweise zu unterscheiden. Beide Nachrichten betreffen Glasfaser, behandeln aber unterschiedliche Fragen: den Preis für die Nutzung durch andere Telekomunternehmen und die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Bauweise.

Als nächster angekündigter Berichtstermin folgt der 5. November. Dann will Swisscom die Ergebnisse für die ersten neun Monate 2026 veröffentlichen. Bis dahin bleibt die unveränderte Jahresprognose der geschäftliche Bezugspunkt für den gerichtlichen Erfolg.

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