Uber Aktie: München rudert zurück

Das Verwaltungsgericht beanstandet Münchens Preisvorgabe vorläufig; über Beschwerden und eine mögliche Anpassung wird noch beraten.

Die Kernpunkte:
  • Fünf Eilbeschlüsse zugunsten der Unternehmen
  • Mindestpreise gelten vorläufig nicht mehr
  • Hauptsacheverfahren stehen noch aus
  • München prüft mögliche Beschwerde

Die Stadt München stoppt ihre Mindestpreise für Fahrdienste. Nach einem Gerichtsbeschluss vollzieht sie die Regelung ab sofort nicht mehr. Für Uber ist das ein regulatorischer Etappensieg in einem wichtigen deutschen Markt.

Gericht sieht Kompetenzüberschreitung

Das Verwaltungsgericht München gab in fünf Eilbeschlüssen den Anträgen mehrerer Unternehmen statt. Sie müssen sich vorläufig nicht an die Mindestpreise halten. Die Allgemeinverfügung sei voraussichtlich insgesamt rechtswidrig, so die Kammer.

Die Stadt habe sie auch für Bereiche außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs erlassen, und dieser Teil lasse sich nicht abtrennen. Die Preise galten auch für Fahrten, die aus dem Stadtgebiet hinaus- oder hineinführten.

Die Hauptsacheverfahren stehen noch aus. Die Stadt prüft, ob sie Beschwerde einlegt. Die Taxikommission und der Stadtrat beraten über das weitere Vorgehen.

Oberbürgermeister Dominik Krause hält die Ziele der Regelung weiterhin für richtig. Sie solle Fahrer vor Lohndumping und das Taxigewerbe vor einem ruinösen Preiskampf schützen. Man wolle das Urteil in der Hauptsache abwarten und dann prüfen, ob sich die Regeln rechtskonform anpassen lassen.

Was die Regelung bedeutete

Seit Juli orientierten sich die Preise der Fahrdienste am Münchner Taxitarif: 5,90 Euro Grundpreis plus 2,70 Euro je Kilometer. Zuvor lagen Fahrten über Plattformen im Schnitt rund 40 Prozent unter Taxipreisen.

Wie stark die Regel den Markt traf, zeigen Angaben des Konkurrenten Bolt. Die Nachfrage sei im Monat nach der Einführung um 44 Prozent eingebrochen. Rund 40.000 Fahrten hätten gar nicht mehr stattgefunden. Der Taxi-Vermittler Freenow sieht dagegen einen positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe.

Zudem will er beobachtet haben, dass rund die Hälfte der angebotenen Fahrten den Mindestpreis unterbot. Das Hauptzollamt München wiederum hatte den Anbietern fast flächendeckende Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften vorgeworfen, auch gegen das Mindestlohngesetz.

Uber sieht sich bestätigt. Mindestpreisregelungen seien rechtlich nicht haltbar, teilte der Konzern mit und forderte die vollständige Rücknahme der Verfügung. Der Verband wirfahren verweist auf eine ähnliche Entscheidung in Köln. Auch in Leipzig gibt es bereits Klagen gegen Einschränkungen für Fahrdienste.

Ausblick

Entscheidend ist nun die Hauptsache. Legt München Beschwerde ein oder passt die Regeln auf das Stadtgebiet begrenzt an, könnte ein Mindestpreis in kleinerem Zuschnitt zurückkehren. Die Kölner Entscheidung zeigt, dass Gerichte kommunale Eingriffe außerhalb der Stadtgrenzen kritisch sehen. Eine Mindestpreisregel innerhalb der Stadtgrenzen hat das Gericht dagegen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

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