Uber Aktie: Stellenabbau und Umstrukturierung

Uber streicht 23 Prozent der Stellen in der People-and-Places-Einheit. Ein BGH-Urteil bestätigt zudem strenge Rückkehrpflicht für Mietwagen in Deutschland.

Die Kernpunkte:
  • 23 Prozent Stellenabbau in HR-Abteilung
  • Führungskräfte besonders betroffen
  • BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen
  • Kein Zusammenhang mit KI-Initiativen

Uber räumt intern auf — und das deutlicher, als die nüchterne Schlagzeile „unter einem Prozent“ vermuten lässt.

Das Unternehmen streicht 23 Prozent der Stellen in seiner People-and-Places-Abteilung, die Personalwesen, Recruiting, Büroinfrastruktur und Unternehmenskultur umfasst. Gemessen an Ubers 34.000 Beschäftigten sind das absolut wenige Jobs — weit unter 1.000. Betroffen sind vor allem Führungspositionen.

Neue Macht für Jill Hazelbaker

Hinter dem Schnitt steckt eine Neuorganisation unter Jill Hazelbaker, die vor drei Wochen zur Präsidentin und Chief Corporate Affairs Officer aufgestiegen ist. Hazelbaker, seit Jahren bei Uber für Marketing, Politik und Kommunikation zuständig, übernahm zusätzlich die Verantwortung für Sicherheitsoperationen und eben jene People-and-Places-Einheit — nachdem deren bisherige Leiter das Unternehmen verlassen hatten.

In einem internen Memo begründete Hazelbaker den Schritt mit gewachsener Komplexität: Teile der Organisation seien zu fragmentiert, mit überlappenden Verantwortlichkeiten und mangelnder Nähe zum Kerngeschäft geworden. Kurzum: klassisches Wachstums-Overhead-Problem.

Einen Zusammenhang mit KI-Initiativen wies Uber explizit zurück. Das ist bemerkenswert, weil solche Streichungen in HR-Funktionen anderswo häufig als Vorstufe zu Automatisierung interpretiert werden. Hinzu kommt: Remote-Work-Mitarbeiter aus dieser Abteilung müssen seit Juni 2025 wieder drei Tage pro Woche ins Büro — Ubers Rückkehr-Mandat greift nun also auch intern stärker.

Regulatorischer Gegenwind aus Deutschland

Parallel dazu unterstreicht ein BGH-Urteil aus Karlsruhe, dass Uber im deutschen Markt weiter mit strukturellen Hürden lebt. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Rückkehrpflicht für Mietwagen: Fahrzeuge, die über Uber-Apps gebucht werden, müssen nach jeder Fahrt erst zur Zentrale zurück, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen dürfen — ohne Ausnahme.

Uber bezeichnete die Regelung als „ökonomischen und ökologischen Irrsinn“, da sie rund 30 Prozent Leerfahrten produziere. Das Urteil ändert zwar nichts an der bestehenden Rechtslage, schließt aber vorerst den Weg für eine gerichtliche Liberalisierung. Ob der Gesetzgeber die Regeln anpasst, bleibt eine politische Frage — das BGH-Verfahren hat diesen Hebel jedenfalls nicht geliefert.

Für das laufende Geschäft sind beide Entwicklungen überschaubar: Der Personalschnitt berührt nicht das operative Kerngeschäft, und das Rückkehrgebot ist in Deutschland seit Jahren eingepreist. Gleichwohl zeigt die Kombination, dass Uber intern an Effizienz feilt — während extern regulatorische Grenzen vorerst Bestand haben.

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