UBS Aktie: Gericht stützt Bonus-Streichung

Das Bundesgericht bestätigt die Kürzung ausstehender Boni; mögliche UBS-Strategien hängen von künftigen Schweizer Kapitalregeln ab.

Die Kernpunkte:
  • Gericht bestätigt Kürzung offener Boni
  • Vorinstanzliches Urteil wurde aufgehoben
  • UBS prüft mögliche Ausweichstrategien
  • 360 ONE meldet bereits geflossene Kundengelder

Ein Urteil aus Lausanne verschafft UBS juristisch Rückenwind. Das Bundesgericht hat die Streichung von Boni für frühere hohe Kader der Credit Suisse als rechtmässig bestätigt. Es hob damit ein vorangegangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Worum es in Lausanne ging

Bund und UBS hatten gemeinsam Beschwerde eingelegt, das Bundesgericht gab ihnen recht. Die Richter prüften, ob Artikel 10a des Bankengesetzes eine ausreichende gesetzliche Grundlage bietet. Konkret ging es um die vollständige oder teilweise Streichung noch nicht ausbezahlter variabler Vergütungen.

Die Frage hatte Gewicht. Hätte die Vorinstanz Bestand gehabt, wäre die Grundlage für solche Eingriffe in Vergütungen bei staatlich gestützten Bankenrettungen infrage gestanden. Das Urteil beseitigt diese Unsicherheit und schützt zugleich die Bilanz der Grossbank vor möglichen Forderungen ehemaliger Führungskräfte.

Regulierungsdebatte bleibt der grössere Brocken

Weit mehr Aufmerksamkeit dürfte derzeit ein anderes Thema binden. Die Bank soll Ausweichpläne vorbereiten, falls die Politik strengere Kapitalvorgaben durchsetzt. Das berichtete das Wall Street Journal unter Berufung auf Eingeweihte. Im Gespräch sind demnach ein Umzug des Hauptsitzes aus der Schweiz sowie mehrere strategische Varianten.

Dazu zählen die Übernahme eines US-Finanzinstituts mit anschliessender Verlagerung der Geschäfte, ein Zusammengehen mit einem europäischen Wettbewerber oder der Verkauf an eine amerikanische Bank. Es handelt sich um Überlegungen, nicht um Beschlüsse. Die Schweizer Behörden erwägen ihrerseits schärfere Kapitalregeln für das Institut.

Die Aktie schloss zuletzt in Zürich bei 39,47 Franken und gab 1,55 Prozent nach.

Partnerschaft in Indien läuft

Ein weiterer Nebenschauplatz liegt in Asien. Der indische Vermögensverwalter 360 ONE hob in seiner Quartalspräsentation die exklusive Zusammenarbeit mit UBS hervor. Beide Seiten vermitteln sich gegenseitig Kunden und öffnen ihre Produktplattformen.

Für das Geschäftsjahr 2027 rechnet 360 ONE mit einem Flussvolumen zwischen 600 und 700 Millionen Dollar. Gut 300 Millionen Dollar seien in den ersten drei Monaten bereits geflossen. Das ist ein kleiner, aber stetiger Baustein für das globale Vermögensverwaltungsgeschäft der Bank.

Der Gerichtsentscheid schafft Klarheit in der Vergangenheit. Die Weichen für die Zukunft stellt das Parlament: Je nach Ausgestaltung der Kapitalregeln könnten die diskutierten Notfalloptionen konkreter werden.

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