uniQure Aktie: Sammelklage-Endspurt
Investoren können sich bis zum 13. April einer Sammelklage gegen uniQure anschließen. Vorwürfe betreffen die Kommunikation zur Gentherapie AMT-130 und führten zu einem massiven Kursverlust.

- Frist für Sammelklage-Beitritt endet am 13. April
- Vorwürfe falscher FDA-Kommunikation und Datenmanipulation
- Aktienkurs stürzte nach Enthüllungen um fast 50% ab
- Gericht entscheidet über Hauptkläger für Sammelverfahren
Für Anleger von uniQure tickt die Uhr. Bis zum kommenden Montag, den 13. April 2026, können sich Geschädigte einer Sammelklage gegen das Biotech-Unternehmen anschließen. Schwere Vorwürfe über manipulierte Daten und eine angeblich gescheiterte Gentherapie setzen das Management unter massiven Druck.
FDA bezeichnet Therapie als gescheitert
Die rechtliche Auseinandersetzung betrifft Investoren, die zwischen September und Oktober 2025 Anteile hielten. Den Kern der Vorwürfe bildet die Kommunikation rund um die Gentherapie AMT-130. Laut Klageschrift hat uniQure den Dialog mit der US-Gesundheitsbehörde FDA bewusst falsch dargestellt. Ein FDA-Vertreter soll die Therapie intern sogar als „gescheitert“ bezeichnet und die präsentierten Vergleichsdaten als manipuliert kritisiert haben.
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Ein weiterer Streitpunkt betrifft das Studiendesign. Das Unternehmen soll fälschlicherweise behauptet haben, die FDA habe den „ENROLL-HD“-Datensatz als Kontrollgruppe für klinische Studien akzeptiert. Ohne diese Zustimmung ist die Aussagekraft der klinischen Ergebnisse jedoch stark eingeschränkt, was die Erfolgsaussichten einer Zulassung minimiert.
Kurssturz um fast 50 Prozent
Die Folgen dieser Intransparenz zeigten sich bereits im November 2025. Nachdem öffentlich wurde, dass keine Einigung mit der FDA über das Studiendesign vorlag, brach der Aktienkurs an einem einzigen Tag um 49 % ein. Dieser massive Wertverlust ist der Dreh- und Angelpunkt der Schadensersatzforderungen.
Zusätzlich werfen die Kläger dem Unternehmen vor, die Anforderungen für notwendige Scheinoperationen in den Studien verschwiegen und irreführende Angaben zum Zeitplan für den Zulassungsantrag gemacht zu haben.
Entscheidung am Montag
Mit Ablauf der Frist am 13. April 2026 wird das Gericht über die Einsetzung eines Hauptklägers entscheiden. Dieser Lead Plaintiff wird die Verhandlungen für die gesamte Gruppe der betroffenen Aktionäre führen. Die Ernennung markiert den Auftakt für einen Prozess, der die finanzielle Stabilität und das Vertrauen in die AMT-130-Pipeline langfristig prägen wird.
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