Vonovia Aktie: Schutzschirm vom Bund?
Bundesinnenministerium skizziert strengere Voraussetzungen und Entschädigung zum Verkehrswert; eine gesetzliche Absicherung steht noch aus.

- Bundesministerium legt Gesetzeseckpunkte vor
- Landesregierungen sollen Notwendigkeit belegen
- Entschädigung zum Verkehrswert vorgesehen
- Financial Times schätzt mögliches Verlustszenario
Für Vonovia zeichnet sich politische Unterstützung gegen eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen ab. Das Bundesinnenministerium legte gestern Eckpunkte für ein geplantes Investitionsschutzgesetz vor. Es soll solche Eingriffe erschweren und Entschädigungen zum Verkehrswert vorsehen. Das würde zentrale Risiken für betroffene Eigentümer adressieren. Eine beschlossene gesetzliche Absicherung ist damit aber noch nicht verbunden.
Verkehrswert und Nachweispflichten im Mittelpunkt
Nach den angekündigten Eckpunkten müsste eine Landesregierung die zwingende Notwendigkeit einer Vergesellschaftung nachweisen. Zuvor müssten andere Mittel ausgeschöpft sein. Dazu zählen Wohnungsbau und Förderung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte zudem an, dass Entschädigungen zum Verkehrswert erfolgen sollen.
Für Anleger sind damit zwei unterschiedliche Fragen angesprochen: Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Vergesellschaftung überhaupt zulässig? Und nach welchem Maßstab würden Eigentümer entschädigt? Die geplanten Nachweispflichten betreffen die erste Frage. Der Verkehrswert als Entschädigungsmaßstab betrifft die zweite.
Die Eckpunkte sind deshalb mehr als eine allgemeine politische Absichtserklärung gegen Vergesellschaftungen. Sie benennen konkrete Anforderungen an deren Begründung und finanzielle Ausgestaltung. Entscheidend ist allerdings die Unterscheidung zwischen angekündigten Regeln und geltendem Schutz: Das Vorhaben ist ein geplantes Gesetz, keine bereits vollzogene Änderung.
Verlustszenario ist keine Unternehmensprognose
Wie bedeutend die Entschädigungsfrage für Vonovia sein könnte, verdeutlicht eine Einschätzung der Financial Times vom Freitag. Die Zeitung schätzte einen möglichen Verlust durch die Berliner Vergesellschaftungspläne auf mehr als 8 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um ein Szenario der Zeitung, nicht um eine Verlustmeldung oder Prognose des Unternehmens.
Die angekündigte Orientierung am Verkehrswert setzt an der finanziellen Ausgestaltung einer möglichen Vergesellschaftung an. Aus den Eckpunkten lässt sich jedoch nicht ableiten, dass dieses Verlustszenario bereits ausgeschlossen wäre. Ebenso wenig darf die Schätzung als feststehende Belastung behandelt werden.
Vonovia selbst erklärte am 19. Oktober, die geplante Form der Vergesellschaftung sei verfassungswidrig und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Das ist die Rechtsauffassung des Unternehmens, kein gerichtliches Urteil.
Für Anleger stehen damit drei Ebenen nebeneinander: die Rechtsposition Vonovias, das finanzielle Szenario der Financial Times und der angekündigte Schutz durch den Bund. Die jüngsten Eckpunkte stärken die politische Gegenposition zur Vergesellschaftung. Ob daraus eine belastbare gesetzliche Absicherung entsteht, entscheidet sich erst mit der weiteren Ausgestaltung des Vorhabens.
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