Berufung seitens Bayer

Diesmal geht es bei Bayer nicht um Glyphosat, sondern um „Roundup“. Zu diesem Unkrautvernichter ist ein Verfahren beim Obersten Gerichtshof im US-Bundesstaat Kalifornien anhängig. Im Fall Dewayne Johnson gegen Monsanto gab es hier ein Urteil, welches der Konzern prüfen möchte. Konkret geht es um die Tatsache, ob ein Hersteller eines zugelassenen Herbizids überhaupt haftbar gemacht werden kann. Hierbei wurde nicht explizit ein ein Warnhinweis vor Krebs platziert. Der Fall ist nicht neu. Ihn hatte Bayer quasi als „rechtlichen Verpflichtung“ im Zuge der Übernahme des Saatgut- und Pestizidherstellers Monsanto vor zwei Jahren mit erworben und muss nun dafür auch geradestehen.

Der Schulplatzwärter Dewayne Johnson gewann 2018 und erhielt in erster Instanz 289,2 Millionen US-Dollar Schadenersatz in der Urteilsverkündung, die allerdings im Berufungsverfahren Ende Juli auf 20,4 Millionen Dollar gekürzt wurde.

Argumentativ verweist der Bayer-Konzern in seiner aktuellen Stellungnahme darauf, dass gesetzlich immer Bundesrecht Vorrang vor bundesstaatlichem Recht (preemption) hat.

TIPP:

Nicht nur für Anfänger – Unser wöchentlicher Podcast „Papa, erklär mal Börse“ – Grundlegendes zum Börsenhandel, News und Kommentierungen zum aktuellen Marktgeschehen – auf Spotify, Google und Apple Podcast

Anzeige

Nvidia-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Nvidia-Analyse vom 14. Oktober liefert die Antwort:

Die neusten Nvidia-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Nvidia-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 14. Oktober erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

Nvidia: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...