Berufung seitens Bayer

Diesmal geht es bei Bayer nicht um Glyphosat, sondern um „Roundup“. Zu diesem Unkrautvernichter ist ein Verfahren beim Obersten Gerichtshof im US-Bundesstaat Kalifornien anhängig. Im Fall Dewayne Johnson gegen Monsanto gab es hier ein Urteil, welches der Konzern prüfen möchte. Konkret geht es um die Tatsache, ob ein Hersteller eines zugelassenen Herbizids überhaupt haftbar gemacht werden kann. Hierbei wurde nicht explizit ein ein Warnhinweis vor Krebs platziert. Der Fall ist nicht neu. Ihn hatte Bayer quasi als „rechtlichen Verpflichtung“ im Zuge der Übernahme des Saatgut- und Pestizidherstellers Monsanto vor zwei Jahren mit erworben und muss nun dafür auch geradestehen.

Der Schulplatzwärter Dewayne Johnson gewann 2018 und erhielt in erster Instanz 289,2 Millionen US-Dollar Schadenersatz in der Urteilsverkündung, die allerdings im Berufungsverfahren Ende Juli auf 20,4 Millionen Dollar gekürzt wurde.

Argumentativ verweist der Bayer-Konzern in seiner aktuellen Stellungnahme darauf, dass gesetzlich immer Bundesrecht Vorrang vor bundesstaatlichem Recht (preemption) hat.

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